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Lexroed
Liebe Community!
Ich bin schwer beeindruckt von dem ganzen Fachwissen hier. Jetzt brauche ich Hilfe in Sachen Grundstücksteilung. Wir haben wirre und teils widersprüchliche Informationen, was möglich ist, und das zuständige Bauamt kommt nicht in die Puschen. Wir planen den Neubau eines freistehenden Einfamilienhaus in einem Dorf in Baden-Württemberg. Hierfür soll das elterliche Grundstück geteilt werden. Dieses ist mit einem Mehrfamilienhaus und einem massiv gebauten Schopf mit integrierter Garage bebaut. An diesen grenzt eine Koppel, auf die unser Haus soll (siehe Lageplan). Der 1/2 Schopf soll uns als Ersatzkeller dienen sowie als Unterstand für Fahrräder, Kinderwagen etc. Die andere Hälfte mit Garage ist nur von der elterlichen Seite aus anfahrbar und soll dort verbleiben. So weit der Plan.
Der Schopf ist aus Porenbeton gebaut, 12,5m breit, 11m lang und 5,90m hoch, hat ein Satteldach (eingedeckt mit Eternitplatten) und Richtung Koppel einen Dachüberstand von 2,90m. Diesen könnte man zurückbauen.
Es gibt nun mehrere Möglichkeiten:
1. Schopf in der Mitte teilen. Problem: Die Mauer im Innern ist nicht durchgehend. Für eine Teilung ist offenbar eine Brandmauer nötig, was würde das kosten?
2. Zickzackteilung: Wir teilen innen entlang der Mauer, die Garage bleibt vorne, Rest zu uns. Zu kompliziert?
3. Der komplette Schopf fällt uns zu, die Eltern erhalten Nutzungsrecht für die Garage.
4. Der komplette Schopf bleibt bei den Eltern, wir erhalten Nutzungsrecht. Wie groß müsste in diesem Fall der Abstand zwischen Neubau und Schopf sein? Darf die Grenze direkt am Schopf verlaufen?
5. Teilabriss und neues Dach, wobei a) nur die Garage stehen bleibt, b) die ganze elterliche Hälfte stehen bleibt und sie die fehlende Außenmauer erhält. Problem: Eternitplatten, hohe Kosten??
Was denkt ihr? Was wäre sinnig? Haben wir eine Option nicht bedacht? Der Schopf ist riesig, so viel Stellfläche brauchen wir eigentlich nicht. Allerdings scheuen wir die Kosten eines (Teil-)Abrisses und die Entsorgung der Eternitplatten.
Vielen lieben Dank!
Ich bin schwer beeindruckt von dem ganzen Fachwissen hier. Jetzt brauche ich Hilfe in Sachen Grundstücksteilung. Wir haben wirre und teils widersprüchliche Informationen, was möglich ist, und das zuständige Bauamt kommt nicht in die Puschen. Wir planen den Neubau eines freistehenden Einfamilienhaus in einem Dorf in Baden-Württemberg. Hierfür soll das elterliche Grundstück geteilt werden. Dieses ist mit einem Mehrfamilienhaus und einem massiv gebauten Schopf mit integrierter Garage bebaut. An diesen grenzt eine Koppel, auf die unser Haus soll (siehe Lageplan). Der 1/2 Schopf soll uns als Ersatzkeller dienen sowie als Unterstand für Fahrräder, Kinderwagen etc. Die andere Hälfte mit Garage ist nur von der elterlichen Seite aus anfahrbar und soll dort verbleiben. So weit der Plan.
Der Schopf ist aus Porenbeton gebaut, 12,5m breit, 11m lang und 5,90m hoch, hat ein Satteldach (eingedeckt mit Eternitplatten) und Richtung Koppel einen Dachüberstand von 2,90m. Diesen könnte man zurückbauen.
Es gibt nun mehrere Möglichkeiten:
1. Schopf in der Mitte teilen. Problem: Die Mauer im Innern ist nicht durchgehend. Für eine Teilung ist offenbar eine Brandmauer nötig, was würde das kosten?
2. Zickzackteilung: Wir teilen innen entlang der Mauer, die Garage bleibt vorne, Rest zu uns. Zu kompliziert?
3. Der komplette Schopf fällt uns zu, die Eltern erhalten Nutzungsrecht für die Garage.
4. Der komplette Schopf bleibt bei den Eltern, wir erhalten Nutzungsrecht. Wie groß müsste in diesem Fall der Abstand zwischen Neubau und Schopf sein? Darf die Grenze direkt am Schopf verlaufen?
5. Teilabriss und neues Dach, wobei a) nur die Garage stehen bleibt, b) die ganze elterliche Hälfte stehen bleibt und sie die fehlende Außenmauer erhält. Problem: Eternitplatten, hohe Kosten??
Was denkt ihr? Was wäre sinnig? Haben wir eine Option nicht bedacht? Der Schopf ist riesig, so viel Stellfläche brauchen wir eigentlich nicht. Allerdings scheuen wir die Kosten eines (Teil-)Abrisses und die Entsorgung der Eternitplatten.
Vielen lieben Dank!