Wie Grundstück für geplanten Neubau Einfamilienhaus teilen?

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L

Lexroed

Liebe Community!

Ich bin schwer beeindruckt von dem ganzen Fachwissen hier. Jetzt brauche ich Hilfe in Sachen Grundstücksteilung. Wir haben wirre und teils widersprüchliche Informationen, was möglich ist, und das zuständige Bauamt kommt nicht in die Puschen. Wir planen den Neubau eines freistehenden Einfamilienhaus in einem Dorf in Baden-Württemberg. Hierfür soll das elterliche Grundstück geteilt werden. Dieses ist mit einem Mehrfamilienhaus und einem massiv gebauten Schopf mit integrierter Garage bebaut. An diesen grenzt eine Koppel, auf die unser Haus soll (siehe Lageplan). Der 1/2 Schopf soll uns als Ersatzkeller dienen sowie als Unterstand für Fahrräder, Kinderwagen etc. Die andere Hälfte mit Garage ist nur von der elterlichen Seite aus anfahrbar und soll dort verbleiben. So weit der Plan.
Der Schopf ist aus Porenbeton gebaut, 12,5m breit, 11m lang und 5,90m hoch, hat ein Satteldach (eingedeckt mit Eternitplatten) und Richtung Koppel einen Dachüberstand von 2,90m. Diesen könnte man zurückbauen.
wie-grundstueck-fuer-geplanten-neubau-efh-teilen-324359-1.jpeg

Es gibt nun mehrere Möglichkeiten:
1. Schopf in der Mitte teilen. Problem: Die Mauer im Innern ist nicht durchgehend. Für eine Teilung ist offenbar eine Brandmauer nötig, was würde das kosten?
2. Zickzackteilung: Wir teilen innen entlang der Mauer, die Garage bleibt vorne, Rest zu uns. Zu kompliziert?
3. Der komplette Schopf fällt uns zu, die Eltern erhalten Nutzungsrecht für die Garage.
4. Der komplette Schopf bleibt bei den Eltern, wir erhalten Nutzungsrecht. Wie groß müsste in diesem Fall der Abstand zwischen Neubau und Schopf sein? Darf die Grenze direkt am Schopf verlaufen?
5. Teilabriss und neues Dach, wobei a) nur die Garage stehen bleibt, b) die ganze elterliche Hälfte stehen bleibt und sie die fehlende Außenmauer erhält. Problem: Eternitplatten, hohe Kosten??

Was denkt ihr? Was wäre sinnig? Haben wir eine Option nicht bedacht? Der Schopf ist riesig, so viel Stellfläche brauchen wir eigentlich nicht. Allerdings scheuen wir die Kosten eines (Teil-)Abrisses und die Entsorgung der Eternitplatten.

Vielen lieben Dank!
 
11ant

11ant

Ich bin schwer beeindruckt von dem ganzen Fachwissen hier.
Dann solltest Du auch schon gelesen haben, daß das Fachwissen nur auf Grundlagen Früchte tragen kann. Wir wissen zu wenig über Deine Situation und können nur spekulieren: reden wir von §34, ist das Gelbe planunten die Straße, erfolgt die Erschließung des Grundstückes betreffend des Elternhauses von planoben, wollt Ihr planunten bauen, soll Euer Haus von der planunteren Straße erschlossen werden, ... - vorerst sehe ich mehr Fragen als Fakten, die mich aus dem Bild anlachen. Spontan würde ich dazu neigen, die Grundfläche des Schopfes als Bauplatz zu bevorzugen und Ersatz für die Garage zu finden. Weswegen wird eine Teilung des Grundstückes gewünscht ?
 
Y

ypg

Schopf/Schuppen als Gemeinschaftseigentum mit entsprechenden Sondereigentums-Nutzungsrechten, wäre die einfachste Lösung.
Dann einen geraden Cut fürs neue Grundstück.
 
L

Lexroed

Danke für den Hinweis! Es muss von planoben erschlossen werden. Planunten hat ne Steigung und die Anschlüsse sind laut Stadt mehr als 70 Meter weg. Und eine Teilung ist erwünscht, weil es noch drei weitere Geschwister gibt.
 
E

Escroda

Sorry, ich hab' die Situation auch noch nicht erfasst. Warum einen so sparsamen Planausschnitt? Das ist doch ein alter Plan, oder? Das rote Wohnhaus ist das deiner Eltern, oder? Wo soll denn eures hin? Gibt's einen Bebauungsplan?

Zeig' mal das ganze Grundstück mit Zufahrt und skizziere (besser: kartiere) das Bauvorhaben ein.
 
11ant

11ant

Und eine Teilung ist erwünscht, weil es noch drei weitere Geschwister gibt.
Einen Anlaß zur katasterlichen Grundstücksteilung sehe ich darin nicht. Ich könnte mir sowohl ein Erbbaurecht im gewünschten Baufenster vorstellen, als auch eine abgeschlossene Eigentumswohneinheit auf dem ansonsten unveränderten Grundstück. Und mit Geschwistern sogar eine Grundstücksgesellschaft. Um Erbe gibt es entweder Streit oder nicht - wenn ja, hilft weder ein geradliniger, noch ein im Zickzack verlaufender Zaun.
 
Zuletzt aktualisiert 30.12.2024
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