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AndreasBauer
Hallo liebe Forengemeinde,
Wie ich mittlerweile weiß, gilt in Bayern ein Mindestabstand von 1,25m von Dachliegefenstern zu einer Kommunwand. Gilt dies auch wenn die Häuser zueinander versetzt sind, und die Dachseite für die ein Dachliegefenster geplant ist, "herausragt"? Die Mauer ist natürlich die gleiche, aber vielleicht gibt es dafür eine gesonderte Regel die ich bisher nicht gefunden habe. Ich hoffe das Bild mit dem skizzenhaft eingezeichneten Fenster hilft meine Frage zu verstehen.
Besten Dank!
Andi
Wie ich mittlerweile weiß, gilt in Bayern ein Mindestabstand von 1,25m von Dachliegefenstern zu einer Kommunwand. Gilt dies auch wenn die Häuser zueinander versetzt sind, und die Dachseite für die ein Dachliegefenster geplant ist, "herausragt"? Die Mauer ist natürlich die gleiche, aber vielleicht gibt es dafür eine gesonderte Regel die ich bisher nicht gefunden habe. Ich hoffe das Bild mit dem skizzenhaft eingezeichneten Fenster hilft meine Frage zu verstehen.
Besten Dank!
Andi