B
bweyand
Hallo zusammen,
ich habe von einem Fliesenleger im Bad die Wandfliesen austauschen lassen. Die Wanne ist die alte geblieben, nur Fliesen erneuert. Mein Klempner wies mich jetzt darauf hin dass unter den Fliesen gar kein Elastogum o.ä. eingesetzt wurde (Wanne kann auch zum Duschen verwendet werden). Mein Fliesenleger meinte bei Fliesentausch wo die Wanne erhalten bleibt (Bestandsschutz) muss das nicht gemacht werden - und wenn wäre das Aufgabe des Klempners.
Daher meine Frage: gilt die DIN 18534 in diesem Fall nicht ? Ich möchte mich da rechtlich gegenüber dem Eigentümer absichern.
Bei Badsanierung wo z.B. eine ebenerdige Dusche verbaut wird muss auf jeden Fall abgedichtet werden. Für meinen speziellen Fall finde ich da nichts rechtlich Bindendes. Natürlich wäre auch hier eine Abdichtung technisch sinnvoll, aber es geht mir hier nur darum ob es gemacht werden MUSS.
Danke schon mal für hilfreiche Antworten
ich habe von einem Fliesenleger im Bad die Wandfliesen austauschen lassen. Die Wanne ist die alte geblieben, nur Fliesen erneuert. Mein Klempner wies mich jetzt darauf hin dass unter den Fliesen gar kein Elastogum o.ä. eingesetzt wurde (Wanne kann auch zum Duschen verwendet werden). Mein Fliesenleger meinte bei Fliesentausch wo die Wanne erhalten bleibt (Bestandsschutz) muss das nicht gemacht werden - und wenn wäre das Aufgabe des Klempners.
Daher meine Frage: gilt die DIN 18534 in diesem Fall nicht ? Ich möchte mich da rechtlich gegenüber dem Eigentümer absichern.
Bei Badsanierung wo z.B. eine ebenerdige Dusche verbaut wird muss auf jeden Fall abgedichtet werden. Für meinen speziellen Fall finde ich da nichts rechtlich Bindendes. Natürlich wäre auch hier eine Abdichtung technisch sinnvoll, aber es geht mir hier nur darum ob es gemacht werden MUSS.
Danke schon mal für hilfreiche Antworten