B
Bauherrin2020
Unsere Nachbarn und wir haben noch nicht angefangen zu bauen und schon gibt's die ersten Schwierigkeiten
Wir sind derzeit im genehmigungsverfahren, da wir unser schmal geschnittenes Baufenster nicht einhalten und mit der zukünftigen Terrasse 1m außerhalb enden, ansonsten wäre diese nur 1,5m breit. Unsere Baufirma hat idealerweise diese Ausnahmegenehmigung bereits im Vorfeld über das Landratsamt klären lassen und dort das ok erhalten.
Nun hat uns eine Mitarbeiterin im Bauamt empfohlen, die Angrenzer selbst zu benachrichtigen und die Unterschriften selbst einzuholen um dadurch Geld zu sparen. 2 von 3 sind einverstanden, da wir uns innerhalb unseres eigenen Gartens bewegen, nur der letzte Nachbar zickt rum und fühlt sich in seiner Privatsphäre eingeschränkt.
Nachdem diese mit ihrem Architekten geredet haben, haben sie uns vorgeschlagen, dass sie uns das ganze unterschreiben und wir im Gegenzug für sie unterschreiben, dass sie auf ihrer Doppelgarage, welche auf der Grenze steht, über die gesamte Fläche eine Dachterrasse bauen dürfen und den Mindestabstand von 2,5m unterschreiten möchten. Ansonsten gibt es keine Unterschrift.
Wir haben uns nun dazu entschlossen, das Bauamt einzuschalten und dass diese selbst die Unterschrift einholen. Zahlen wir halt etwas mehr, aber egal.
Nun meine Frage: Gibt es irgendwelche Ausnahmegenehmigungen, dass so etwas erlaubt ist? Die Erpressung außen vor gelassen, hier weis jeder Bescheid.
Wir sind derzeit im genehmigungsverfahren, da wir unser schmal geschnittenes Baufenster nicht einhalten und mit der zukünftigen Terrasse 1m außerhalb enden, ansonsten wäre diese nur 1,5m breit. Unsere Baufirma hat idealerweise diese Ausnahmegenehmigung bereits im Vorfeld über das Landratsamt klären lassen und dort das ok erhalten.
Nun hat uns eine Mitarbeiterin im Bauamt empfohlen, die Angrenzer selbst zu benachrichtigen und die Unterschriften selbst einzuholen um dadurch Geld zu sparen. 2 von 3 sind einverstanden, da wir uns innerhalb unseres eigenen Gartens bewegen, nur der letzte Nachbar zickt rum und fühlt sich in seiner Privatsphäre eingeschränkt.
Nachdem diese mit ihrem Architekten geredet haben, haben sie uns vorgeschlagen, dass sie uns das ganze unterschreiben und wir im Gegenzug für sie unterschreiben, dass sie auf ihrer Doppelgarage, welche auf der Grenze steht, über die gesamte Fläche eine Dachterrasse bauen dürfen und den Mindestabstand von 2,5m unterschreiten möchten. Ansonsten gibt es keine Unterschrift.
Wir haben uns nun dazu entschlossen, das Bauamt einzuschalten und dass diese selbst die Unterschrift einholen. Zahlen wir halt etwas mehr, aber egal.
Nun meine Frage: Gibt es irgendwelche Ausnahmegenehmigungen, dass so etwas erlaubt ist? Die Erpressung außen vor gelassen, hier weis jeder Bescheid.