M
MichaeI
Hallo,
wir werden in Bayern auf einem Grundstück, für welches es einen Bebauungsplan gibt, eine Doppelhaushälfte bauen.
Das ganze ist in einem alten Siedlungsgebiet und die Nachbarn rundherum sind nicht erfreut, dass jetzt hier gebaut wird.
Grundsätzlich kann ja ein Bau, der sich komplett nach dem Bebauungsplan richtet, nicht von den Nachbarn verhindert werden.
Meine Frage ist nun, wie das ganze mit einem untergeorndeten Bauteil aussieht? Das Haus ist 7 m x 10 m, was auch die Baugrenze voll ausnutzt. Im 2. Stock hätten wir gerne einen kleinen Erker als untergeordnetes Bauteil, welches dann natürlich über die Baugrenze hinaus gehen würde.
Wenn der Nachbar, zu dessen Seite der Erker geht, dann nicht unterschreibt, ist das dann für die Genehmigung problematisch?
wir werden in Bayern auf einem Grundstück, für welches es einen Bebauungsplan gibt, eine Doppelhaushälfte bauen.
Das ganze ist in einem alten Siedlungsgebiet und die Nachbarn rundherum sind nicht erfreut, dass jetzt hier gebaut wird.
Grundsätzlich kann ja ein Bau, der sich komplett nach dem Bebauungsplan richtet, nicht von den Nachbarn verhindert werden.
Meine Frage ist nun, wie das ganze mit einem untergeorndeten Bauteil aussieht? Das Haus ist 7 m x 10 m, was auch die Baugrenze voll ausnutzt. Im 2. Stock hätten wir gerne einen kleinen Erker als untergeordnetes Bauteil, welches dann natürlich über die Baugrenze hinaus gehen würde.
Wenn der Nachbar, zu dessen Seite der Erker geht, dann nicht unterschreibt, ist das dann für die Genehmigung problematisch?