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Replica
Hallo in die Runde.
Wir überlegen das Elternhaus in NRW umzubauen und sind dabei, Ideen zu sammeln, weil sich insb. der DG-Ausbau als planerisch schwierig erweist.
Vielleicht könnt ihr mir Feedback geben, ob und wie unsere Gedanken mit dem Bebauungsplan in Einklang zu bringen wären.
Oder vielleicht habt ihr ja noch ganz andere Ideen?
Ich versuch mal die Lage zu beschreiben:
Der Bebauungsplan erlaubt 1 oder 2 Vollgeschosse. Für beide Varianten legt er jeweils erlaubte Dachneigungen (+-30°/+-45°) und Traufhöhen fest.
Beim 1-geschossigen Haus ist die erlaubte Traufhöhe so niedrig, dass das Dach quasi auf der Geschossdecke aufliegt.
Gegeben sei ein älteres Bauernhaus. Die Grundfläche ist ausreichend groß (ca 170qm Außenmaße). Diese könnte man problemlos aufteilen, dass die ältere Generation eine eigenständige EG-Wohnung bekommt und auch wir einen ausreichend großen Eingangs-/Wohn-/Ess-/Koch-/Hauswirtschaftsraum-/Technik-Bereich im EG haben.
Problematisch ist der DG-Bereich. Dieser ist bereits über "unserem" Teil ausgebaut und hat ca. 55qm und soll Badezimmer, kleines "Büro" und Schlafräume für 4 Personen haben.
Durch die Dachschrägen und die durch den Schornstein als Fixpunkt sehr unglücklich liegende Treppe, nimmt der Flur oben sehr viel Platz weg, sodass es hier neben Bad nur 2 Zimmer gibt. Ein Mini-"Büro" könnte man noch irgendwie schaffen, aber ein 3. Schlafzimmer bekommt man nicht hin. Außerdem sind wir kein Fan von Dachfenstern. Das Bad, Büro und der neue Raum müssten dann aber welche haben.
Da das Dach (alter Dachstuhl und ungedämmt) eh neu müsste, ist unsere Idee einen hohen Kniestock zu ziehen (also quasi 2-Stock) in dem Gebäudeteil), um die Räume hinzubekommen. Der große Rest des Hauses soll weiter ohne Kniestock bleiben.
Problem ist wohl, dass das Haus wegen der Relation zur Grundfläche weiterhin als 1-geschossig gilt, und der Kniestock an "unserem" Teil des Hauses meinem Verständnis nach gegen den Bebauungsplan verstoßen würde.
Sehe ich das richtig oder könnte man doch vielleicht was Richtung Kniestock machen?
Oder hat jemand ganz andere Ideen?
Letztlich werden wir das auch den Architekten fragen, wenn es soweit ist.
Notlösung wäre wohl ohne Kniestock den DG-Ausbau mehrere Meter über die Wohnung der älteren Generation weiterzuführen und dabei mit Dachflächenfenstern vorlieb nehmen zu müssen. Der Teil des DG ist derzeit als landwirtschaftlicher Nutzraum (Heulager) deklariert.
Danke für Eure Meinungen
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Wir überlegen das Elternhaus in NRW umzubauen und sind dabei, Ideen zu sammeln, weil sich insb. der DG-Ausbau als planerisch schwierig erweist.
Vielleicht könnt ihr mir Feedback geben, ob und wie unsere Gedanken mit dem Bebauungsplan in Einklang zu bringen wären.
Oder vielleicht habt ihr ja noch ganz andere Ideen?
Ich versuch mal die Lage zu beschreiben:
Der Bebauungsplan erlaubt 1 oder 2 Vollgeschosse. Für beide Varianten legt er jeweils erlaubte Dachneigungen (+-30°/+-45°) und Traufhöhen fest.
Beim 1-geschossigen Haus ist die erlaubte Traufhöhe so niedrig, dass das Dach quasi auf der Geschossdecke aufliegt.
Gegeben sei ein älteres Bauernhaus. Die Grundfläche ist ausreichend groß (ca 170qm Außenmaße). Diese könnte man problemlos aufteilen, dass die ältere Generation eine eigenständige EG-Wohnung bekommt und auch wir einen ausreichend großen Eingangs-/Wohn-/Ess-/Koch-/Hauswirtschaftsraum-/Technik-Bereich im EG haben.
Problematisch ist der DG-Bereich. Dieser ist bereits über "unserem" Teil ausgebaut und hat ca. 55qm und soll Badezimmer, kleines "Büro" und Schlafräume für 4 Personen haben.
Durch die Dachschrägen und die durch den Schornstein als Fixpunkt sehr unglücklich liegende Treppe, nimmt der Flur oben sehr viel Platz weg, sodass es hier neben Bad nur 2 Zimmer gibt. Ein Mini-"Büro" könnte man noch irgendwie schaffen, aber ein 3. Schlafzimmer bekommt man nicht hin. Außerdem sind wir kein Fan von Dachfenstern. Das Bad, Büro und der neue Raum müssten dann aber welche haben.
Da das Dach (alter Dachstuhl und ungedämmt) eh neu müsste, ist unsere Idee einen hohen Kniestock zu ziehen (also quasi 2-Stock) in dem Gebäudeteil), um die Räume hinzubekommen. Der große Rest des Hauses soll weiter ohne Kniestock bleiben.
Problem ist wohl, dass das Haus wegen der Relation zur Grundfläche weiterhin als 1-geschossig gilt, und der Kniestock an "unserem" Teil des Hauses meinem Verständnis nach gegen den Bebauungsplan verstoßen würde.
Sehe ich das richtig oder könnte man doch vielleicht was Richtung Kniestock machen?
Oder hat jemand ganz andere Ideen?
Letztlich werden wir das auch den Architekten fragen, wenn es soweit ist.
Notlösung wäre wohl ohne Kniestock den DG-Ausbau mehrere Meter über die Wohnung der älteren Generation weiterzuführen und dabei mit Dachflächenfenstern vorlieb nehmen zu müssen. Der Teil des DG ist derzeit als landwirtschaftlicher Nutzraum (Heulager) deklariert.
Danke für Eure Meinungen
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