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Anne1234
Hallo zusammen,
Ich bin schon länger stille Mitleserin und hab viel gelernt hier, super Forum! Heute möchte ich selber mal etwas fragen und bitte um Hilfe:
Ich bewohne eine 120 Jahre alte Villa in Hanglage, kein Denkmalschutz. Das Grundstück, ca 1500 qm, steigt von Süd Richtung Nord an. Dementsprechend sind Richtung Süden Balkons, große Fenster, großer Garten, im Garten nur sanfte Steigung, und die UG-Souterrain Wohnung hat dort bzw. seitlich einen ebenerdigen Eingang. An der Ost- und Westseite steigt das Grundstück zunehmend an, sodass das natürliche Geländeniveau an der Nordseite knapp oberhalb des EG Fußbodens liegt. Allerdings ist an der Nordwand eine Art Schneise ums Haus, wie eine Schlucht, so dass die Kellerräume dort noch gerade noch Mini Fensterchen haben. Die Nordwand des Hauses hat ansonsten keine Fenster. Dieser Nord-Hang ist extrem befestigt und sehr steil. Den Nordhang kann man beklettern sozusagen, wild bewachsen, aber mit ein paar Kletter- und Trampelpfaden. Die Luftlinie von der Nordgrundstücksgrenze Richtung Hauswand beträgt etwa 8 Meter. Die Höhe dieser Grundstücksgrenze liegt ungefähr auf Höhe des Fußbodens des 1. OG, bisschen höher.
So, jetzt die Frage:
ich würde gerne einen großen Vorstellbalkon an die Nordwand bauen, in die Wand käme eine Balkontür, so dass der Balkon vom 1.OG aus betreten würde. Der Balkon soll ca 5 Meter tief sein (und 5-7 Meter lang). Nach ca. 5 Metern Tiefe würde der Balkon dann auf den Hang treffen. Wäre das erlaubt??
Also die Grundstücksgrenze wäre vom Balkonende noch ca. 3 Meter entfernt, und bezogen auf den natürlichen Geländeverlauf hätte der Balkon an seinem Ende praktisch die Höhe null, wie eine Terrasse.
Wie berechnen sich in so einer Konstellation die Abstandsflächen?
Bin für jeden Tipp dankbar!
Viele Grüße
Anna
Ich bin schon länger stille Mitleserin und hab viel gelernt hier, super Forum! Heute möchte ich selber mal etwas fragen und bitte um Hilfe:
Ich bewohne eine 120 Jahre alte Villa in Hanglage, kein Denkmalschutz. Das Grundstück, ca 1500 qm, steigt von Süd Richtung Nord an. Dementsprechend sind Richtung Süden Balkons, große Fenster, großer Garten, im Garten nur sanfte Steigung, und die UG-Souterrain Wohnung hat dort bzw. seitlich einen ebenerdigen Eingang. An der Ost- und Westseite steigt das Grundstück zunehmend an, sodass das natürliche Geländeniveau an der Nordseite knapp oberhalb des EG Fußbodens liegt. Allerdings ist an der Nordwand eine Art Schneise ums Haus, wie eine Schlucht, so dass die Kellerräume dort noch gerade noch Mini Fensterchen haben. Die Nordwand des Hauses hat ansonsten keine Fenster. Dieser Nord-Hang ist extrem befestigt und sehr steil. Den Nordhang kann man beklettern sozusagen, wild bewachsen, aber mit ein paar Kletter- und Trampelpfaden. Die Luftlinie von der Nordgrundstücksgrenze Richtung Hauswand beträgt etwa 8 Meter. Die Höhe dieser Grundstücksgrenze liegt ungefähr auf Höhe des Fußbodens des 1. OG, bisschen höher.
So, jetzt die Frage:
ich würde gerne einen großen Vorstellbalkon an die Nordwand bauen, in die Wand käme eine Balkontür, so dass der Balkon vom 1.OG aus betreten würde. Der Balkon soll ca 5 Meter tief sein (und 5-7 Meter lang). Nach ca. 5 Metern Tiefe würde der Balkon dann auf den Hang treffen. Wäre das erlaubt??
Also die Grundstücksgrenze wäre vom Balkonende noch ca. 3 Meter entfernt, und bezogen auf den natürlichen Geländeverlauf hätte der Balkon an seinem Ende praktisch die Höhe null, wie eine Terrasse.
Wie berechnen sich in so einer Konstellation die Abstandsflächen?
Bin für jeden Tipp dankbar!
Viele Grüße
Anna