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doomonti
Hallo liebes Forum.
Wir haben die Aussicht auf ein ca. 600qm großes Baugrundstück eines Neubaugebiets in der Nähe von Rottweil in Baden-Württemberg (Grenze Schwarzwald / Schwäbische Alb). Es wird am Ortsrand an bereits länger bestehendes Wohngebiet angeschlossen und umfasst ca. 30 Bauplätze. Das Gebiet war zuvor Wiesenfläche.
Im Bericht der Bauvorschriften, im Bauplatzangebot sowie im notariellen Vertrag, welcher uns bereits vorliegt, sind Bodengegebenheiten aufgeführt, welche wir (auch nach längerer Internetrecherche) nicht verstehen. Diese sind in den folgenden Aufzählungen stichwortartig aufgeführt:
Vielen Dank vorab und viele Grüße
Wir haben die Aussicht auf ein ca. 600qm großes Baugrundstück eines Neubaugebiets in der Nähe von Rottweil in Baden-Württemberg (Grenze Schwarzwald / Schwäbische Alb). Es wird am Ortsrand an bereits länger bestehendes Wohngebiet angeschlossen und umfasst ca. 30 Bauplätze. Das Gebiet war zuvor Wiesenfläche.
Im Bericht der Bauvorschriften, im Bauplatzangebot sowie im notariellen Vertrag, welcher uns bereits vorliegt, sind Bodengegebenheiten aufgeführt, welche wir (auch nach längerer Internetrecherche) nicht verstehen. Diese sind in den folgenden Aufzählungen stichwortartig aufgeführt:
- Baugebiet im geologischen Bereich des mittleren Muschelkalks
- Quartäre Lockergesteine (Lößlehm) unbekannter Mächtigkeit als Baugrund, darunter Gesteine des mittleren Muschelkalks erwartet
- Partiell geogene Belastungen wie Arsen, Cadmium, Blei, etc. können nicht ausgeschlossen werden
- Entsorgung eventuell überschüssiger Erdmassen deshalb unter Umständen teurer
- Mit kleinräumig unterschiedlichem Setzungsverhalten ist zu rechnen
- Gegebenenfalls vorhandene organische Anteile können eventuell zu bautechnischen Erschwernissen führen
- Schädliche Bodenveränderungen und Altlasten sind der Gemeinde nicht bekannt
- Die Entwässerung erfolgt über einen Regenwasserkanal in eine Retentionsanlage
- Mit Grundwasser ist im gesamten Gebiet zu rechnen, weshalb wasserdichte Keller empfohlen werden
- Sind die oben aufgeführten Eigenschaften in irgendeiner Art besorgniserregend, oder lediglich schwer zu verstehenden "Beamtendeutsch"?
- Handelt es sich bei der Auflistung der möglichen geogenen Belastungen um eine Standardklausel, dass sich die Gemeinde vorab rechtlich vor Haftungsansprüchen schützt, oder ist das ein Sonderfall?
- Inwiefern können die oben genannten Eigenschaften unser Bauvorhaben beeinflussen?
- Höhere Kosten für Aushub und Abtransport/Entsorgung?
- Höhere Kosten für wasserdichten Keller?
- Muss anderer Boden für stabileren Baugrund herbeigeschafft werden?
- Die Kosten für den Keller hatten wir mit ca. 60.000€ kalkuliert. Kommt das, in Anbetracht der oben aufgeführten Umstände, in etwa hin?
Vielen Dank vorab und viele Grüße