Fehlendes Wegerecht: Drohen Straßenbau- und Erschließungskosten?

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R

Replica

Hallo,
ich hoffe, die Frage im richtigen Unterforum zu stellen.
Durch unsere Pläne, das Haus der Schwiegermutter auszubauen (wodurch ich mich hier schon viel eingelesen habe), sind wir auf eine vertrackte und auch potenziell teure Situation gestoßen, die unsere Ausbaupläne wohl zunichte macht. Wo ich als Laie aber auch nicht weiß, ob ich sie richtig einschätze oder meine Bedenken übertrieben sind.
Ich versuche mal die Gegebenheiten anhand des Lageplanes zu beschreiben:

Man nehme ein Wohngebiet mit Bebauungsplan in einer 11.000-Einwohner Gemeinde im Münsterland, 800m vom Zentrum entfernt.
Die Kuhstraße kommt von unten rechts und läuft nach Nord-Ost weiter. Die Eichendorffstraße kommt von Norden und endet dort, wo ich den Straßennamen hingeschrieben habe.
Die Weiterführung der Eichendorffstraße zur Kuhstraße existiert nicht, ist nur Planstraße. Das Flurstück 952 gehört der Gemeinde bereits.
Die Flurstücke 947, 948, und 944 sind teilerschlossenes (Kanal soll es schon geben) Rohbauland. Aktuell laufen da nur ein paar Pferde rum.
Meine Schwiegermutter wohnt in dem Haus Flurstück 953. Der "Hammerstiel" zur Planstraße ist einfach Wiese.
Das Wohnhaus und die 3 leeren Grundstücke gehören aber nicht der Mutter allein, sondern der Erbengemeinschaft zwischen ihr und ihrem Bruder.
Dem Bruder wiederum gehört das Flurstück 949 allein, unten ist sein Wohnhaus. Das Gebäude oben war eine alte Scheune, die vor 3 Jahren abgebrannt ist. Ein kleiner Teil, dessen Außenmauern noch stehen blieben, dient jetzt als "Carport". Der Teil dazwischen (vor dem Haus der Schwiegermutter) ist als Schotter/Pflaster-Fläche optisch immer noch "die alte Hofeinfahrt" des hinteren Hauses, wurde aber vor 20 Jahren in den Besitz des Bruders abgetrennt.

Wie man sieht, hat das Haus der Schwiegermutter also keinen Straßenanschluss. Es gibt auch kein Wegerecht, sondern einfach eine stille Duldung. Die Versorgungsleitungen laufen durch den Grund des Bruders zur Kuhstraße.

Nächstes Jahr soll die Erbengemeinschaft aufgelöst werden und die Mutter soll das Haus und die 3 leeren Grundstücke kriegen (Der Bruder kriegt dafür andere Flächen).
Weil der Bruder letztes Jahr sagte, er würde uns vorne einen Streifen vom Hof geben, weil er sich freuen würde, wenn wir sein Elternhaus erhalten, haben wir über einen Ausbau des Hauses nachgedacht mit Baustart nach Trennung der Erbengemeinschaft.

Jetzt kam aber der Hammer: Plötzlich sagt der Bruder, er gibt nichts ab, lehnt auch ein Wegerecht ab.

Bedeutet das für uns, dass wir eine Baugenehmigung für den Ausbau wirklich nur über den Bau der Planstraße nebst Verlegung der Hofeinfahrt und der Versorgungsleitungen bekommen können?
Was dann mal eben knappe 100.000€ kostet würde und das ganze Projekt platzen lässt.

Zusatzfrage:
Selbst wenn wir nicht umbauen und nur einfach die Schwiegermutter durch Teilung der Erbengemeinschaft das Haus übernimmt, besteht nicht auch dann das permanente Risiko, dass die Stadt auf die eingeschlossene Situation aufmerksam wird und deswegen mit dem Bau der Planstraße jederzeit loslegen könnte?
Reicht vielleicht allein schon die Trennung der Erbengemeinschaft aus, dass die Gemeinde darauf aufmerksam wird und die Schwiegermutter (da dann alleinige Eigentümerin aller 4 Grundstücke an der Planstraße ) dann die dicke Rechnung ins Haus bekommt, die sie niemals bezahlen könnte?
Wäre es also totaler "Selbstmord", überhaupt einen Bauantrag einzureichen, weil man damit der Gemeinde die Lage noch explizit unter die Nase zu reibt?

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen oder zumindest die Angst etwas nehmen. Oder habt ihr gar Lösungen?

Grüße Thorsten
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E

Escroda

Der Schwiegeronkel, das alte Schlitzohr! Hört sich so an, als ob er alles geschickt eingefädelt hätte.

Bedeutet das für uns, dass wir eine Baugenehmigung für den Ausbau wirklich nur über den Bau der Planstraße nebst Verlegung der Hofeinfahrt und der Versorgungsleitungen bekommen können?
Ja.
Selbst wenn wir nicht umbauen und nur einfach die Schwiegermutter durch Teilung der Erbengemeinschaft das Haus übernimmt, besteht nicht auch dann das permanente Risiko, dass die Stadt auf die eingeschlossene Situation aufmerksam wird und deswegen mit dem Bau der Planstraße jederzeit loslegen könnte?
Ja.

Reicht vielleicht allein schon die Trennung der Erbengemeinschaft aus, dass die Gemeinde darauf aufmerksam wird
Glaube ich nicht, da kein Verkauf stattfindet und die Gemeinde nicht benachrichtigt wird.

Wäre es also totaler "Selbstmord", überhaupt einen Bauantrag einzureichen, weil man damit der Gemeinde die Lage noch explizit unter die Nase zu reibt?
Na ja, immerhin entstünden mit der Erschließung zwei Baugrundstücke, die man verkaufen könnte.
 
R

Replica

Eigentlich war es nicht geplant, die leeren Grundstücke ohne Not abzugeben.

Aber wie könnte das denn dann für uns ablaufen?
Angenommen wir stellen im Januar/Februar den Antrag auf Baugenehmigung. Im April läuft dann die Trennung der Erbengemeinschaft, anschließend überschreibt die Mutter uns ihr Haus gegen Wohnrecht, womit wir den Ausbau starten.
Währenddessen schreibt die Gemeinde die Erschließung der Wiese aus und lässt diese im Laufe des Jahres durchführen.
Nach Abschluss der Erschließung kommt dann die Rechnung. Wegen Abrechnung über Flächenanteile gehen geschätzte 40% der umgelegten Summe an uns als Hausbesitzer und geschätzte 60% an die Mutter als Besitzerin der leeren Grundstücke.
Jetzt ist die Zahlung ja innerhalb einer gewissen Frist fällig, der Verkauf der Grundstücke wird ja bestimmt nach fertiger Erschließung etwas länger dauern als unsere Zahlungsfrist.
Müssen wir unsere Erschließungskosten von vornherein mit unserem Baukredit mit finanzieren?
Oder bekämen wir trotz Baukredit noch eine Zwischenfinanzierung, die wir durch Verkauf der Grundstücke ablösen könnten (obwohl die Grundstücke ja nicht uns gehören)?
Bekommt auch die Mutter eine solche Zwischenfinanzierung, trotz Autokredit, Alter Mitte 50 und recht wenig Einkommen?

Diesen Nachteil von ca. 100.000€ sollen die Mutter und ihr Bruder dann hoffentlich berücksichtigen, damit man nachher wirklich von Hälfte/Hälfte sprechen kann, immerhin hat er noch zu Lebzeiten der Oma schon genug Bauflächen bekommen.
 
Nordlys

Nordlys

Nun, deine Familiengeschichten sollen wir hier nicht kommentieren. So ein kompliziertes Kreditkonstrukt ist eher gewerblich zu betrachten und somit mit der Hausbank durchzuspielen.
 
G

guckuck2

Was soll man zu solchen familiären Verquickungen als Außenstehender denn groß sagen?

Der hat schon genug, der andere macht Rückzieher, Muttern soll aber jenes ... ohauahahuaa. Nehmt paar Tausender in die Hand, einen Berater dazu, fixiert das Ergebnis schriftlich und gebt euch zumindest die Hand darauf.
 
E

Escroda

Aber wie könnte das denn dann für uns ablaufen?
Du musst dringend mit der Gemeinde reden. Wie alt ist der Bebauungsplan? Gibt's den online? Will die Gemeinde überhaupt noch erschließen? Wenn ja, wann? Wie hoch werden die Kosten geschätzt? Welche Anlieger müssen sich beteiligen? Wann muss bezahlt werden?
Warum wollt ihr den Onkel aus der Verpflichtung entlassen, oder kam der Vorschlag mit der Auflösung der Erbengemeinschaft von ihm?
Wie konnte überhaupt die jetzige Situation entstehen? Warum wurden die Wege- und Leitungsrechte weder grundbuchlich noch öffentlich-rechtlich gesichert? Wer hat die Grundstücksparzellierung vor wie vielen Jahren durchgeführt? Gibt es schriftliche Vereinbarungen zur Erbengemeinschaft? Gab es damals ein Testament?
"die alte Hofeinfahrt" des hinteren Hauses, wurde aber vor 20 Jahren in den Besitz des Bruders abgetrennt
Dazu passt die Flurstücksnummerierung nicht. Wann, wie, durch wen und warum wurden die Flurstücke 943-953 gebildet?
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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