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McGeiwa
Hallo liebe Forengemeinde,
derzeit beschäftigen wir uns mit einem für dieses Jahr angedachten Neubau, 2 Vollgeschosse, insgesamt etwas über 160 m² ohne Keller auf einem über 650 m² großem Grundstück. Das Grundstück ist noch nicht gekauft. Planungsunterlagen gab es gegen eine Schutzgebühr. Wir haben uns mit dem Verkäufer darauf geeinigt, zuvor ein Bodengutachten machen zu lassen.
Uns ist bekannt, dass früher Plattenbauten im Baugebiet standen, so auch ca. mittig auf unserem derzeit favorisierten Grundstück. Bei den Bohrversuchen (Kleinbohrtechnik) stieß man nun nach ca. 45 cm auf "RC-Material" (mit Bauschutt verfüllter Keller). Tiefer als 45 cm sei man auch nicht gekommen. Nun stellt sich die Frage, ob wir es noch mal mit größerem Bohrgerät (Erfolg dort durchzukommen nicht gewiss) oder Baggerschürfe versuchen wollen (wobei bei letzterem ein Tiefbauunternehmen beauftragt werden müsste).
Das Haus würde nach Archivunterlagen und Angaben des Bodengutachters ca. zur Hälfte auf diesem verfüllten Keller stehen. Das Gutachten liegt uns noch nicht vor. O. g. Sachverhalt ist als Zwischenmeldung des beauftragten Unternehmens zu verstehen.
Meine Fragen dazu:
Vielen Dank und Grüße
derzeit beschäftigen wir uns mit einem für dieses Jahr angedachten Neubau, 2 Vollgeschosse, insgesamt etwas über 160 m² ohne Keller auf einem über 650 m² großem Grundstück. Das Grundstück ist noch nicht gekauft. Planungsunterlagen gab es gegen eine Schutzgebühr. Wir haben uns mit dem Verkäufer darauf geeinigt, zuvor ein Bodengutachten machen zu lassen.
Uns ist bekannt, dass früher Plattenbauten im Baugebiet standen, so auch ca. mittig auf unserem derzeit favorisierten Grundstück. Bei den Bohrversuchen (Kleinbohrtechnik) stieß man nun nach ca. 45 cm auf "RC-Material" (mit Bauschutt verfüllter Keller). Tiefer als 45 cm sei man auch nicht gekommen. Nun stellt sich die Frage, ob wir es noch mal mit größerem Bohrgerät (Erfolg dort durchzukommen nicht gewiss) oder Baggerschürfe versuchen wollen (wobei bei letzterem ein Tiefbauunternehmen beauftragt werden müsste).
Das Haus würde nach Archivunterlagen und Angaben des Bodengutachters ca. zur Hälfte auf diesem verfüllten Keller stehen. Das Gutachten liegt uns noch nicht vor. O. g. Sachverhalt ist als Zwischenmeldung des beauftragten Unternehmens zu verstehen.
Meine Fragen dazu:
- Kann man bei einer so geringen Tiefe des verfüllten Kellers (bereits nach 45 cm tiefer Bohrung) eine Bodenplatte darauf bauen? - Sicherlich nicht?
- Ist es überhaupt ratsam und möglich auf einem verfüllten Keller zu bauen? Diese Schuttgrube ist um 2006 - 2009 entstanden.
- Wäre die Alternative nicht den gesamten Keller samt Schutt (wenn es nur Bausschutt ist kostet die Entsorgung bei uns ca. 35 - 40 € je m³, ohne Transportkosten) auszuheben und neu zu verfüllen (mit entsprechender Verdichtung)?
- Sehr ihr noch weitere Risiken?
Vielen Dank und Grüße