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rtit266
Hi,
wir bauen gerade mit einem Bauträger.
Es wird laut Baubeschreibung gemäß der "erhöhten Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2014 (Energieeinsparverordnung 2014) an Neubauten ab 2016" gebaut.
Nun ist uns aufgefallen, dass der Bauträger im Keller ganz einfache, einfachverglaste Fensterelemente eingebaut hat.
Die Fensterelemente befinden sich unterirdisch, hinter einem Lichtschacht.
Bei dem Keller handelt es sich nicht um Wohnraum, allerdings ist der Keller beheizt.
Unter diesen Fensterelementen befinden sich Heizkörper, die mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe betrieben werden.
Ist für diese Keller-Fensterelemente der U-Wert von 1,3 W/(m²K) laut Energieeinsparverordnung einzuhalten, um die erhöhten Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2014 (Energieeinsparverordnung 2014) an Neubauten ab 2016 zu erfüllen?
Oder sind diese Fensterelemente ausreichend und erfüllen die Anforderungen?
Viele Grüße
rtit266
wir bauen gerade mit einem Bauträger.
Es wird laut Baubeschreibung gemäß der "erhöhten Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2014 (Energieeinsparverordnung 2014) an Neubauten ab 2016" gebaut.
Nun ist uns aufgefallen, dass der Bauträger im Keller ganz einfache, einfachverglaste Fensterelemente eingebaut hat.
Die Fensterelemente befinden sich unterirdisch, hinter einem Lichtschacht.
Bei dem Keller handelt es sich nicht um Wohnraum, allerdings ist der Keller beheizt.
Unter diesen Fensterelementen befinden sich Heizkörper, die mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe betrieben werden.
Ist für diese Keller-Fensterelemente der U-Wert von 1,3 W/(m²K) laut Energieeinsparverordnung einzuhalten, um die erhöhten Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2014 (Energieeinsparverordnung 2014) an Neubauten ab 2016 zu erfüllen?
Oder sind diese Fensterelemente ausreichend und erfüllen die Anforderungen?
Viele Grüße
rtit266