Wie Hauswirtschaftsraum im Keller sinnvoll in die thermische Hülle?

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V

voicepoint

Hallo Zusammen,

wir sind aktuell in der Planungsphase.

Es soll ein Einfamilienhaus mit Keller werden. EG und OG sollen in Holzständerbauweise gebaut werden, der Keller massiv gemauert oder in Fertig-Beton-Bauweise (halb im Erdreich wegen. Hanglage).

EG und OG entsprechen von "Werk" dem KFW 40 Standard. Entsprechend würde eine (teilweise) Einbindung des Kellers wahrscheinlich Sinn machen. Je nach Entscheidung zum 52 GW-Deckel soll es eventuell auch ein 40+ Haus werden (Lüftungsanlage kommt in jedem Fall).

Im Keller ist ein Hauswirtschaftsraum/Technik-Raum geplant, der Rest des Kellers soll als Garage genutzt werden. Im Hauswirtschaftsraum steht nach aktueller Planung die Heizungsanlage, entsprechend muss dieser Raum mit in die thermische Gebäudehülle.

Aktuell sehe ich 5 verschiedene Möglichkeiten, das umzusetzen (1-3 könnte man "abgespeckt" auch für KFW 55 bauen):

1) Nur den Hauswirtschaftsraum mit in die thermische Hülle

2) Den kompletten Keller mit in die thermische Hülle (Garagentor?!)

3) Im KG einen möglichst kleinen, separaten Raum für die Heizung schaffen, den Rest ausserhalb der thermischen Hülle belassen

4) Auf sämtliche Maßnahmen verzichten und den KFW-Kredit+Förderung nicht nutzen

5) EG um einen Technikkraum ausschließlich für die Heizung erweitern (Elektro, Lüftung usw. weiterhin in den Keller)

Alle Möglichkeiten unterscheiden sich natürlich in den Kosten, ermöglichen aber auch eine höhere Förderung.

Aktuell wurde uns eine 20cm dicke Bodenplatte in C20/25, das Kellergeschoss in Mauerwerk oder Beton, eine Außenwanddämmung des Kellers in 120mm sowie ein Estrich mit 50mm Dämmung im Hauswirtschaftsraum angeboten. Mit dem Hinweis, das wahrscheinlich weitere Dämmmaßnahmen nötig sind (Perimeterdämmung).

Welchen Weg würdet ihr einschlagen, bzw. was ist sinnvoll? Gibt es eine bessere Lösung, die wir übersehen haben?

Vielen Dank und viele Grüße
Noel
Anhang anzeigen wie-hwr-im-keller-sinnvoll-in-die-thermische-huelle-399321-1.jpg
 
V

voicepoint

"Für die Anlagentechnik ist eines der sechs nachfolgenden Anlagenkonzepte umzusetzen. Der Aufstellungsort des Wärmeerzeugers beziehungsweise der Wärmeübergabestation muss innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und es muss eine zentrale Trinkwarmwasser-Bereitung vorhanden sein. Eine Trinkwarmwasserzirkulation ist zulässig."

Oder habe ich hier etwas falsch verstanden?
 
Pinky0301

Pinky0301

Interessant. Wir sanieren "nur" und da ist es kein Problem (zumindest hat der Energieberater keine Einwände). Hätte nicht gedacht, dass es da einen Unterschied zum Neubau gibt, weil ja unterm Strich das gleiche (z. B. KfW55) rauskommt.
 
V

voicepoint

Ich bin mir da auch nicht zu 100% sicher, einen Energieberater haben wir noch nicht dazu befragt.

Ich habe das nur aus dem verlinkten Papier so verstanden.

Kann das hier jemand bestätigen oder widerlegen?
 
V

voicepoint

Ich habe noch mal etwas recherchiert. Anscheinend ist "Wärmeerzeuger in thermischer Hülle" nur vorgeschrieben, wenn man KFW55 nach Referenzwerten erreichen will (also ohne exakte Berechnung).

Also erweitere ich meine Fragestellung:

Ist es möglich, KFW40 ohne entsprechend gedämmten Keller zu erreichen, in dem der Wärmeerzeuger steht? Bzw. kann man mit so einem Konzept die vorgeschriebenen Grenzen einhalten? Hat das jemand vielleicht selbst so umgesetzt?
 
Zuletzt aktualisiert 14.01.2025
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