M
Müllerin
Zwischen uns uns dem Nachbarn gegenüber ist ein öffentlicher Stichweg, der der Stadt gehört.
Jetzt baut der Nachbar grad ein riesiges Gartenhaus da hin. Mit Wasseranschluss, vermutlich soll der Grill auch noch rein.
Die wollen also ihre Partyzone aus der Garage raus haben und da drin verbringen.
In der Bauordnung (NRW) steht bgzl. Abstände immer nur "zum Nachbarn" - wie ist das denn mit dem Abstand zu einer öffentlichen Straße? Gelten diese Abstände da auch?
Und ein Gartenhaus ist bis 30m³ genehmigungsfrei - auch dann noch, wenn da ein Wasseranschluss drin ist und evtl drin gegrillt wird? Stichwort Brandschutz etc. pp.
kann mir da wer was zu sagen bzw. die passenden §§ nennen?
Jetzt baut der Nachbar grad ein riesiges Gartenhaus da hin. Mit Wasseranschluss, vermutlich soll der Grill auch noch rein.
Die wollen also ihre Partyzone aus der Garage raus haben und da drin verbringen.
In der Bauordnung (NRW) steht bgzl. Abstände immer nur "zum Nachbarn" - wie ist das denn mit dem Abstand zu einer öffentlichen Straße? Gelten diese Abstände da auch?
Und ein Gartenhaus ist bis 30m³ genehmigungsfrei - auch dann noch, wenn da ein Wasseranschluss drin ist und evtl drin gegrillt wird? Stichwort Brandschutz etc. pp.
kann mir da wer was zu sagen bzw. die passenden §§ nennen?