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Marcel5291
Hi zusammen,
bin schon länger stiller Mitleser, da es bei uns so langsam ans Eingemachte geht, bräuchte ich euren Rat.
Ich besitze ein Grundstück welches in einem Mischgebiet liegt. Bis auf ein oder zwei Bauplätze ist das Mischgebiet vollständig bebaut. Es gibt ein paar Firmen, aber der Großteil der Häuser sind Privatwohnungen in dem Mischgebiet.
Jetzt kommt das Bauamt um die Ecke und meinte, da wir einer der letzten sind, uns eine Auflage von 70% gewerblicher und 30 % privater Nutzung vorschreiben zu müssen. Im Bebauungsplan steht dazu nichts. Die Gemeinte verweist auf das Bauamt und andersherum. Eine Nachfrage beim Bauamt ergab nur, dass wir eine Bauvoranfrage stellen sollen. Es darf keine rechtskräftige Auskunft gegeben werden ohne Bauvoranfrage, soweit klar.
Der Zuständige Herr auf der Gemeinde sagte zu uns, wir sollen einfach einen „Ebay-Shop“ oder so etwas in der Art gründen und die Räume dementsprechend im Bauantrag benennen, damit es so aussieht als würde eine Firma in das eigentliche Wohnhaus „einziehen“. Seine Aussage: „Ein Kleingewerbeschein kostet Sie ca. 20 Euro und das Problem sollte aus der Welt geschaffen sein“
Was mein ihr dazu? Wie soll ich weiter vorgehen?
Gedacht habe ich mir zu einem Anwalt und Steuerberater zu gehen, um mich rechtssicher beraten zu lassen. Ich Finde es reine Geldverschwendung, nur weil das Amt meint solche bekloppten Vorschriften zu machen.
Kennt jemand einen passenden Anwalt der uns in dieser Situation helfen / Auskunft geben könnte? Ich wäre euch sehr Dankbar
bin schon länger stiller Mitleser, da es bei uns so langsam ans Eingemachte geht, bräuchte ich euren Rat.
Ich besitze ein Grundstück welches in einem Mischgebiet liegt. Bis auf ein oder zwei Bauplätze ist das Mischgebiet vollständig bebaut. Es gibt ein paar Firmen, aber der Großteil der Häuser sind Privatwohnungen in dem Mischgebiet.
Jetzt kommt das Bauamt um die Ecke und meinte, da wir einer der letzten sind, uns eine Auflage von 70% gewerblicher und 30 % privater Nutzung vorschreiben zu müssen. Im Bebauungsplan steht dazu nichts. Die Gemeinte verweist auf das Bauamt und andersherum. Eine Nachfrage beim Bauamt ergab nur, dass wir eine Bauvoranfrage stellen sollen. Es darf keine rechtskräftige Auskunft gegeben werden ohne Bauvoranfrage, soweit klar.
Der Zuständige Herr auf der Gemeinde sagte zu uns, wir sollen einfach einen „Ebay-Shop“ oder so etwas in der Art gründen und die Räume dementsprechend im Bauantrag benennen, damit es so aussieht als würde eine Firma in das eigentliche Wohnhaus „einziehen“. Seine Aussage: „Ein Kleingewerbeschein kostet Sie ca. 20 Euro und das Problem sollte aus der Welt geschaffen sein“
Was mein ihr dazu? Wie soll ich weiter vorgehen?
Gedacht habe ich mir zu einem Anwalt und Steuerberater zu gehen, um mich rechtssicher beraten zu lassen. Ich Finde es reine Geldverschwendung, nur weil das Amt meint solche bekloppten Vorschriften zu machen.
Kennt jemand einen passenden Anwalt der uns in dieser Situation helfen / Auskunft geben könnte? Ich wäre euch sehr Dankbar