RomeoZwo
Hallo zusammen,
ich habe auf einem Grundstück folgende Situation:
Es geht um Grundstück 708/a. Der Nachbar 708/b hat an der Nordgrenze einen kleinen Zugangsweg (Breite 1m) zu seinem Grundstück und trennt damit 708/a von 708/f. Das Haus auf 708/f (Hnr 1) ist ein Wohnhaus und direkt auf die Grenze zu 708/b gebaut. Bei mir sind keine Baulasten eingetragen - bei 708/b weiß ich es nicht.
Bei mir steht auf der Grenze eine Garage, Bj. ca. 1960, die abgerissen werden soll. Diese durch eine neue zu ersetzen, dürfte ja gehen, da Garagen als Grenzbebauung zulässig sind.
Spannender wird es bei einem anderen Gebäude - ich überlege hier eine Art Gäste/Ferienhaus (z.B. Schwörerhaus Flying Space) zu bauen. Hier müssten wir dann zusätzlich zu unserem Grenzabstand die Abstände des Gebäudes 708/f einhalten, oder wird durch den "Streifen" 708/b die Abstandsregel unwirksam (was ich nicht glaube)?
Danke schonmal für die Hilfe!
ich habe auf einem Grundstück folgende Situation:
Es geht um Grundstück 708/a. Der Nachbar 708/b hat an der Nordgrenze einen kleinen Zugangsweg (Breite 1m) zu seinem Grundstück und trennt damit 708/a von 708/f. Das Haus auf 708/f (Hnr 1) ist ein Wohnhaus und direkt auf die Grenze zu 708/b gebaut. Bei mir sind keine Baulasten eingetragen - bei 708/b weiß ich es nicht.
Bei mir steht auf der Grenze eine Garage, Bj. ca. 1960, die abgerissen werden soll. Diese durch eine neue zu ersetzen, dürfte ja gehen, da Garagen als Grenzbebauung zulässig sind.
Spannender wird es bei einem anderen Gebäude - ich überlege hier eine Art Gäste/Ferienhaus (z.B. Schwörerhaus Flying Space) zu bauen. Hier müssten wir dann zusätzlich zu unserem Grenzabstand die Abstände des Gebäudes 708/f einhalten, oder wird durch den "Streifen" 708/b die Abstandsregel unwirksam (was ich nicht glaube)?
Danke schonmal für die Hilfe!