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marcor1980
Hallo zusammen,
ich bin neu in diesem Forum und vielleicht könnt ihr mir eine Frage beantworten.
Ich bin im Begriff ein Grundstück zu kaufen und unser Traumhaus besteht aus zwei Vollgeschossen und einem kleinen Staffelgeschoss.
Beim Bebauungsplan wird leider nicht auf die Möglichkeit zur Errichtung eines Gebäudes mit einem Nicht-Vollgeschoss eingegangen.
Im konkreten Fall stellt sich daher bei mir die Frage, welche Gebäudehöhen für die Erstellung eines Flachdachgebäudes mit aufgesetztem Staffelgeschoss zu Grunde gelegt werden.
Im Bebauungsplan wird mit der Definition der Traufhöhe von 6,5 m und der Firsthöhe mit 10,5 m leider nur gezielt auf geneigte Dächer eingegangen.
Da es bei einem Flachdachgebäude im eigentlichen Sinne keine Traufhöhe gibt, wäre meine Frage, ob bei einem Gebäude mit Flachdach und Staffelgeschoss nur die Firsthöhe und damit die Gebäudehöhe relevant ist und die Angabe der Traufhöhe unberücksichtigt bleibt?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
ich bin neu in diesem Forum und vielleicht könnt ihr mir eine Frage beantworten.
Ich bin im Begriff ein Grundstück zu kaufen und unser Traumhaus besteht aus zwei Vollgeschossen und einem kleinen Staffelgeschoss.
Beim Bebauungsplan wird leider nicht auf die Möglichkeit zur Errichtung eines Gebäudes mit einem Nicht-Vollgeschoss eingegangen.
Im konkreten Fall stellt sich daher bei mir die Frage, welche Gebäudehöhen für die Erstellung eines Flachdachgebäudes mit aufgesetztem Staffelgeschoss zu Grunde gelegt werden.
Im Bebauungsplan wird mit der Definition der Traufhöhe von 6,5 m und der Firsthöhe mit 10,5 m leider nur gezielt auf geneigte Dächer eingegangen.
Da es bei einem Flachdachgebäude im eigentlichen Sinne keine Traufhöhe gibt, wäre meine Frage, ob bei einem Gebäude mit Flachdach und Staffelgeschoss nur die Firsthöhe und damit die Gebäudehöhe relevant ist und die Angabe der Traufhöhe unberücksichtigt bleibt?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.