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Keine interessante Sichtweise, sondern ist so. Schenkungssteuer zahlt der Beschenkte, nicht der Schenker. Den Freibetrag gibt es also auch für den Beschenkten. D.h. die Schenkung löst beim Beschenkten erst einmal eine Veranlagung zur Schenkungssteuer aus; dann wird geschaut, wieviel ist es denn; dann wird geschaut, wieviel Freibetrag wurde im zu betrachtenden Zeitraum bereits in Anspruch genommen; war das Null, kann also der ganze Freibetrag abgezogen werden; der Rest ist zu versteuern. Den Freibetrag gibt es je Beschenktem in m.W. zehn Jahren einmal. Ob die Summe der jetzigen Schenkungen vor dem Freibetragsabzug aus einer oder mehreren Schenkungen zusammenkommt, ist nicht relevant - und von wievielen Schenkern ebenso nicht. Was Du von Tante Trude letztes Jahr geerbt hast, zählt mit und mindert den Freibetrag für die jetzige Schenkung von Onkel Otto.Auch eine Interessante Sichtweise. Der Beschänkte bekommt aber 3 Grundstücke von 3 Eigentümern. Da muss auf alle Fälle ein Fachmann mal mit drüber schauen.
Das ist wiederum eine interessante Frage für den Steuerberater: ob man bei Gütergemeinschaft / Zugewinngemeinschaft / gemeinsamer Veranlagung das Grundstück für sein Haus von seiner Ehefrau erbpachten kannDann wird dir aber nichts vom Haus gehören, wenn dir nichts vom Grundstück gehört.
Ansonsten lautet die Empfehlung: "Pianistenthread" https://www.hausbau-forum.de/threads/haus-auf-Grundstück-der-eltern-erbschaftsprobleme.33972/