S
S.D.
Wie ist folgender Sachverhalt baurechtlich zu würdigen:
Ein vor ca. 60 Jahren errichteter Anbau (wohl genehmigt, aber keinerlei Unterlagen mehr vorhanden) wurde wie folgt genutzt: Zur Nachbargrenze im unteren und oberen Bereich als Schopfen, im oberen Bereich zum Haus als Wohnraum.
Seit ca. 40 Jahren wurde im oberen Bereich eine Durchgangstüre eingebaut und der Teil zur Nachbargrenze wird seither als Abstellkammer genutzt (ca. 8 qm). Zur Nachbarseite sind keine Fenster vorhanden. Antrag auf Umnutzung wurde wohl nicht gestellt. Der untere Bereich wird weiterhin als Schopfen genutzt.
Nun meine Frage: Stellt die Umnutzung baurechtlich ein Problem dar?
Wie könnte die Baubehörde reagieren?
Gruß
Ein vor ca. 60 Jahren errichteter Anbau (wohl genehmigt, aber keinerlei Unterlagen mehr vorhanden) wurde wie folgt genutzt: Zur Nachbargrenze im unteren und oberen Bereich als Schopfen, im oberen Bereich zum Haus als Wohnraum.
Seit ca. 40 Jahren wurde im oberen Bereich eine Durchgangstüre eingebaut und der Teil zur Nachbargrenze wird seither als Abstellkammer genutzt (ca. 8 qm). Zur Nachbarseite sind keine Fenster vorhanden. Antrag auf Umnutzung wurde wohl nicht gestellt. Der untere Bereich wird weiterhin als Schopfen genutzt.
Nun meine Frage: Stellt die Umnutzung baurechtlich ein Problem dar?
Wie könnte die Baubehörde reagieren?
Gruß