Umnutzung Nebengebäude auf Nachbargrenze

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S

S.D.

Wie ist folgender Sachverhalt baurechtlich zu würdigen:
Ein vor ca. 60 Jahren errichteter Anbau (wohl genehmigt, aber keinerlei Unterlagen mehr vorhanden) wurde wie folgt genutzt: Zur Nachbargrenze im unteren und oberen Bereich als Schopfen, im oberen Bereich zum Haus als Wohnraum.
Seit ca. 40 Jahren wurde im oberen Bereich eine Durchgangstüre eingebaut und der Teil zur Nachbargrenze wird seither als Abstellkammer genutzt (ca. 8 qm). Zur Nachbarseite sind keine Fenster vorhanden. Antrag auf Umnutzung wurde wohl nicht gestellt. Der untere Bereich wird weiterhin als Schopfen genutzt.
Nun meine Frage: Stellt die Umnutzung baurechtlich ein Problem dar?
Wie könnte die Baubehörde reagieren?

Gruß
 
B

Bauexperte

Hallo,

ich gestehe, dass ich mich erst einmal schlau machen mußte, was ein „Schopfen“ ist

Nun meine Frage: Stellt die Umnutzung baurechtlich ein Problem dar?
Wie könnte die Baubehörde reagieren?
Das kommt darauf an – ob der Bau seinerzeit in seiner realen Nutzung (unten Stall und oben Wohnraum) genehmigt wurde, oder lediglich im ebenen Bereich als Unterstand für Tiere und im oberen bspw. für die Lagerung von Heu, genehmigt wurde. Es war/ist nicht selten, dass in der Realität von der Genehmigungsplanung abgewichen wird. Es kommt weiters darauf an, ob wir hier von einer Bebauung im Außenbereich oder gar einem landwirtschaftlichen Altenteil sprechen.

Es ist schwierig bis unmöglich, Dir eine ungefähre Einschätzung abzugeben – ich sehe allerdings kein Problem darin, beim zuständigen Bauplanungsamt vorzusprechen. Es dürfte kaum davon auszugehen sein, dass die Sachbearbeiter einen Rückbau nach so vielen Jahren im Bestand verlangen, sollte dies Deine Sorge sein. Du schreibst davon, dass die seinerzeitigen Genehmigungsunterlagen nicht mehr vorhanden seien – Nimm diese Tatsache als Anlaß, beim BA vorzusprechen, ob in ihrem Hause evtl. noch eine Kopie vorzufinden ist. Der Rest wird sich dann aus dem Gespräch ergeben und Du wirst wissen, was Du wie machen kannst/darfst.

Freundliche Grüße
 
S

S.D.

Hallo Bauexperte,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Das Nebengebäude war - so denke ich doch - schon geplant und genehmigt.
Allerdings mit Sicherheit nicht mit Wohnraum im oberen Bereich.
Die Umnutzung zum Haus hin (Küche) stellt aus meiner Sicht auch kein Problem dar, da hier die Abstände zum Nachbarn ja eingehalten sind. Der Raum zum Nachbarn hin, wird ja nun seit über 40 Jahren als Abstellraum genutzt. Dieser Raum grenzt allerdings zum Nachbarn.
Da bin ich mir halt nicht ganz sicher, ob das ein Problem darstellen kann (wegen des Grenzabstands) und ob da evtl. die Baubehörde Probleme machen kann. Deshalb scheue ich natürlich etwas den Weg dorthin, allerdings möchte ich natürlich auch Klarheit.
Für mich stellt sich halt die Frage, ob die Baubehörde evtl. eine recht hohe Geldstrafe fordern kann, ob sie Rückbau fordern kann oder ob sie die Nutzung als Abstellraum mit Verbindungstüre zur Küche untersagen kann.
Das wäre schon sehr hart.
Alles andere was u. U. nicht genehmigt war, wäre aus meiner Sicht noch nachträglich genehmigungsfähig.

Gruß
 
B

Bauexperte

Hallo,

Das Nebengebäude war - so denke ich doch - schon geplant und genehmigt.
Unser Baurecht ist nahezu so kompliziert, wie das Steuerrecht und in weiten Teilen auch Auslegungssache; manchmal leitet den Menschen die eigenen Wünsche, insofern bin ich da immer sehr zurückhaltend.

Für mich stellt sich halt die Frage, ob die Baubehörde evtl. eine recht hohe Geldstrafe fordern kann, ob sie Rückbau fordern kann oder ob sie die Nutzung als Abstellraum mit Verbindungstüre zur Küche untersagen kann.
Das wird Dir alles nur mit Sicherheit beantwortet werden können, wenn Du Dir einen Ruck gibst und das Gespräch mit dem Bauplanungsamt suchst. Dort sitzen auch nur Menschen wie Du und ich und bei richtiger Ansprache findet ihr auch einen gemeinsamen Nenner

Freundliche Grüße
 
S

S.D.

@Bauexperte: Vielen Dank für Deine Einschätzung.
Die vielen Berichte in der Presse in letzter Zeit, von Abriss-
Anordnungen alter Gebäude aufgrund nicht ordnungsgemäßer
Bebauung haben mich die letzten Tage dann doch etwas
schlecht schlafen lassen.

Gruß
 
Zuletzt aktualisiert 30.12.2024
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