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Fragenasker
Verehrte Forenmitglieder,
ich stehe vor folgender Fragestellung zur Abnahme:
Wir bauen ein Haus mit einem Generalunternehmer, der einen Elektriker für die Bauherren beauftragt.
Für das schlüsselfertige Haus wurde der Bauwerkvertrag mit dem GU unterzeichnet, der eine „Standard-Elektroinstallation“, klassisch mit einigen wenigen Lampen und Steckdosen, beinhaltet.
Vertragspartner ist demnach der GU. Es ist ein Bauwerkvertrag für eine Gesamtleistung ohne vereinbarte Teilleistungen bzw. Teilabnahmen.
Da die Elektroleistungen natürlich nicht ausreichten, haben wir einen gesonderten Vertrag mit dem Elektriker unterzeichnet, mit mehr Steckdose usw.
Nun möchte der vom GU beauftragte Elektriker eine Gesamtabnahme der Elektroleistungen, da er alleine die gesamte Elektroinstallation vornahm, durchführen. Der GU ist in den nächsten Tagen verhindert und würde der Abnahme jedoch zustimmen.
Hintergrund: Maler- und Fliesenlegerarbeiten haben wir als Eigenleistung. Die Firmen sollen zügig morgen die Arbeiten beginnen, damit ggf. noch die Abnahme im Dezember stattfinden kann. Ich verstehe natürlich den Elektriker, der auf eine Abnahme seiner Leistungen pocht, bevor externe Eigenleistungen beginnen, die ggf. Schaden an seinen Leistungen verursachen können.
Frage:
Kann ich als Bauherr mit dem Elektriker die Gesamtabnahme machen ohne Beisein des GU? Wenn ja, müsste dann der GU einen 3-Zeiler aufsetzen, dass der Elektriker von ihm legitimiert wird im Namen des GU die Gesamt-Elektroleistungs-Abnahme durchzuführen?
Beste Grüße
ich stehe vor folgender Fragestellung zur Abnahme:
Wir bauen ein Haus mit einem Generalunternehmer, der einen Elektriker für die Bauherren beauftragt.
Für das schlüsselfertige Haus wurde der Bauwerkvertrag mit dem GU unterzeichnet, der eine „Standard-Elektroinstallation“, klassisch mit einigen wenigen Lampen und Steckdosen, beinhaltet.
Vertragspartner ist demnach der GU. Es ist ein Bauwerkvertrag für eine Gesamtleistung ohne vereinbarte Teilleistungen bzw. Teilabnahmen.
Da die Elektroleistungen natürlich nicht ausreichten, haben wir einen gesonderten Vertrag mit dem Elektriker unterzeichnet, mit mehr Steckdose usw.
Nun möchte der vom GU beauftragte Elektriker eine Gesamtabnahme der Elektroleistungen, da er alleine die gesamte Elektroinstallation vornahm, durchführen. Der GU ist in den nächsten Tagen verhindert und würde der Abnahme jedoch zustimmen.
Hintergrund: Maler- und Fliesenlegerarbeiten haben wir als Eigenleistung. Die Firmen sollen zügig morgen die Arbeiten beginnen, damit ggf. noch die Abnahme im Dezember stattfinden kann. Ich verstehe natürlich den Elektriker, der auf eine Abnahme seiner Leistungen pocht, bevor externe Eigenleistungen beginnen, die ggf. Schaden an seinen Leistungen verursachen können.
Frage:
Kann ich als Bauherr mit dem Elektriker die Gesamtabnahme machen ohne Beisein des GU? Wenn ja, müsste dann der GU einen 3-Zeiler aufsetzen, dass der Elektriker von ihm legitimiert wird im Namen des GU die Gesamt-Elektroleistungs-Abnahme durchzuführen?
Beste Grüße