Grundstücksplanung für ein dreieckiges Grundstück

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naKruul

Vielen Dank nochmal für die Präzisierung. Ich hatte eben einen Ansichts-Termin mit einem ortskundigen Architekten. Er wird, bevor er eine Bauvoranfrage stellt, erst noch einmal mit dem Bauamt sprechen um zu erfragen, ob die Randbedingungen (wie Du schon sagst die Baugrenzen, da es sich möglicherweise schon um den Außenbereich handelt) eine Bebauung überhaupt zulassen. Erst wenn er hier eine positive Rückmeldung bekommt, würde er eine Bauvoranfrage starten. Ich halte euch auf dem Laufenden. Wirklich optimistisch klang er aber auch nicht.

Hier noch einmal eine Ansicht der Lage.

grundstuecksplanung-fuer-ein-dreieckiges-grundstueck-455541-1.jpg
 
11ant

11ant

(wie Du schon sagst die Baugrenzen, da es sich möglicherweise schon um den Außenbereich handelt)
Diese Gefahr sehe an dieser Stelle weniger und wäre auch ein Widerspruch zur Einlassung des Amtes. Ich meine das faktische Baufenster für diese Straßenseite, das ich mal in die anhängende Zeichnung gestümpert habe:
grundstuecksplanung-fuer-ein-dreieckiges-grundstueck-455550-1.png
 
N

naKruul

kleines Update: Bauvoranfrage wurde Mitte letztes Jahr gestellt, Anhörung auf Ablehnung (Außenbereich, kein privilegiertes Bauvorhaben, Splittersiedlungsbildung, Vorbildwirkung für weitere Bebauung) kam binnen 3 Wochen. Rechtsanwalt eingeschaltet, 6 Monate hin und her, zwischendurch wurde wohl eine Einigung erzielt und der Vorbescheid sollte erteilt werden. Dann wurde der Sachbearbeiter krank, es ist bei einem anderen gelandet und der hat es schlussendlich abgelehnt. Nächster halt: Verwaltungsgericht.
 
gutentag

gutentag

Ich sehe hier auch keinen Außenbereich. Aber die Baugrenzen. Was soll da der Anwalt vor dem Verwaltungsgericht erreichen? Da kann der Beamte ganz in Ruhe sein Bier trinken. Der macht auch so Striche wie @11ant.
 
K

Kreisrund

Wenn ihr da jetzt tatsächlich ein zusätzliches Haus baut, wie soll das Ganze dann langfristig genutzt werden? Habt ihr euch darüber schon Gedanken gemacht? Wollt ihr das alte Haus vermieten? Wie soll dann gemeinsam, oder eben auch nicht, der übrig bleibende Garten genutzt werden? Ihr habt bestimmt gute Gründe, euch so auf diese Lösung zu versteifen, aber richtig schön finde ich sie nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 30.12.2024
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