X
xelsior1984
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben mit einem GU ein Einfamilienhaus errichtet. Fertigstellung war am 26.06.2020. Nach der Übergabe fiel auf, dass die vier Stk. Fenster im OG nicht der Ausführungsplanung entspricht und dadurch auch gleichzeitig kein Rettungsweg im OG zur Verfügung steht, der laut Brandenburger Bauordnung (wir haben in Brandenburg gebaut) aber vorhanden sein muss.
Die Baufirma hat diesen Mangel akzeptiert.
Sie bieten uns nun an, ich zitiere: "Um alle weiteren Diskussionen über die Anzahl der zu überarbeitenden Fenster zu beenden werden alle 4 Fenster dahingehend umgebaut, dass bei allen 4 Elementen eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 1200mm nach Umbau vorhanden sein wird ( an den Dreh-Kipp-Flügeln ). Dazu werden die Querriegel um ca. 23 cm nach unten versetzt, im Unterlicht eine neue TRAV-Verglasung eingesetzt und oben entsprechend neue Flügel montiert. Die vorhandenen alten Bohrungen der unteren Flügel-Bänder im Innenbereich sowie die Bohrungen der alten Querriegel im Falzbereich werden im Nachgang zu diesen Arbeiten durch eine Malerfirma gespachtelt, geschliffen und lackiert. Es werden also keine Stifte, Kappen etc. eingesetzt. Die Arbeiten können allerdings erst bei stabilen Außentemperaturen von mindesten 5 Grad Celsius ausgeführt werden."
Frage in die Runde:
- Ist dieses Angebot, was bestehende Fenster beeinträchtigen wird, aus eurer Sicht funktional und ästhetisch ein faires Angebot? Es fällt mir schwer, das einzuschätzen.
- Wie würdet ihr damit umgehen?
- Aus unserer Sicht steht uns eine Art Schadensentschädigung (erneute Baumaßnahme, Beeinträchtigung bestehender Fenster) zu? Wie bewertet ihr dies?
Viele Grüße
Die Baufirma hat diesen Mangel akzeptiert.
Sie bieten uns nun an, ich zitiere: "Um alle weiteren Diskussionen über die Anzahl der zu überarbeitenden Fenster zu beenden werden alle 4 Fenster dahingehend umgebaut, dass bei allen 4 Elementen eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 1200mm nach Umbau vorhanden sein wird ( an den Dreh-Kipp-Flügeln ). Dazu werden die Querriegel um ca. 23 cm nach unten versetzt, im Unterlicht eine neue TRAV-Verglasung eingesetzt und oben entsprechend neue Flügel montiert. Die vorhandenen alten Bohrungen der unteren Flügel-Bänder im Innenbereich sowie die Bohrungen der alten Querriegel im Falzbereich werden im Nachgang zu diesen Arbeiten durch eine Malerfirma gespachtelt, geschliffen und lackiert. Es werden also keine Stifte, Kappen etc. eingesetzt. Die Arbeiten können allerdings erst bei stabilen Außentemperaturen von mindesten 5 Grad Celsius ausgeführt werden."
Frage in die Runde:
- Ist dieses Angebot, was bestehende Fenster beeinträchtigen wird, aus eurer Sicht funktional und ästhetisch ein faires Angebot? Es fällt mir schwer, das einzuschätzen.
- Wie würdet ihr damit umgehen?
- Aus unserer Sicht steht uns eine Art Schadensentschädigung (erneute Baumaßnahme, Beeinträchtigung bestehender Fenster) zu? Wie bewertet ihr dies?
Viele Grüße