L
Langis
Schönen guten Morgen.
Ich bräuchte mal den Rat eines Spezialisten.
Folgende Werte sind aus dem Bebauungsplan für unser Grundstück vorgesehen.
Dachneigung: 35-45°
Traufhöhe 3,5-4,0m
Firsthöhe 8,5-10,5m
Zulässige Anzahl der Vollgeschosse: Max I
Zulässige Bauweise: offen
Zulässige Dachformen: SD
Grundflächenzahl: 0,4
Geschossflächenzahl: 0,6
Jetzt möchte ich gerne wissen, ob es generell möglich ist mit den Max angegebenen Werten z.B. Traufhöhe 4m, ein Einfamilienhaus ca. 140m² Grundfläche mit einer Drempelhöhe von 1m im Dachgeschoss auf diesem Grundstück errichten zu lassen? ( Wenn man mit der Max Höhe der Traufe und der First plant, erweitert sich der Drempel doch automatisch nach oben, oder sehe ich das falsch?) Wir wollen nämlich den Drempel relativ hoch haben, damit man sich nachträglich im Spitzboden normal bewegen kann und ggf. vielleicht noch ein Zimmer hinzu plant.
Und die Sache mit dem Vollgeschoss dürfe in unserem Beispiel doch eigentlich auch kein Problem sein oder? Da das EG sowieso Vollgeschoss ist und das 1.Geschoss unter dem Dach liegt, somit also als Dachgeschoss zählt und kein Vollgeschoss ist.
Über eine fachmännische Aufklärung wäre ich dankbar.
Vielen Dank im voraus.
Ich bräuchte mal den Rat eines Spezialisten.
Folgende Werte sind aus dem Bebauungsplan für unser Grundstück vorgesehen.
Dachneigung: 35-45°
Traufhöhe 3,5-4,0m
Firsthöhe 8,5-10,5m
Zulässige Anzahl der Vollgeschosse: Max I
Zulässige Bauweise: offen
Zulässige Dachformen: SD
Grundflächenzahl: 0,4
Geschossflächenzahl: 0,6
Jetzt möchte ich gerne wissen, ob es generell möglich ist mit den Max angegebenen Werten z.B. Traufhöhe 4m, ein Einfamilienhaus ca. 140m² Grundfläche mit einer Drempelhöhe von 1m im Dachgeschoss auf diesem Grundstück errichten zu lassen? ( Wenn man mit der Max Höhe der Traufe und der First plant, erweitert sich der Drempel doch automatisch nach oben, oder sehe ich das falsch?) Wir wollen nämlich den Drempel relativ hoch haben, damit man sich nachträglich im Spitzboden normal bewegen kann und ggf. vielleicht noch ein Zimmer hinzu plant.
Und die Sache mit dem Vollgeschoss dürfe in unserem Beispiel doch eigentlich auch kein Problem sein oder? Da das EG sowieso Vollgeschoss ist und das 1.Geschoss unter dem Dach liegt, somit also als Dachgeschoss zählt und kein Vollgeschoss ist.
Über eine fachmännische Aufklärung wäre ich dankbar.
Vielen Dank im voraus.