E
elminster
Hallo,
bei der bayerischen Bauordnung gab es zum 1.2.21 eine Änderung (Novelle). Demnach beträgt die nötige Abstandsfläche nunmehr 0,4 H anstelle zuvor 1 H. Diese muss jedoch zu allen Seiten eingehalten werden (nicht wie zuvor nur an 2 bei Berücksichtigung des 16m-Privilegs). Außerdem ändert sich die Berechnung der traufseitigen Abstandsflächen: "Die Höhe von Dächern mit einer Neigung bis einschließlich 70° wird der Wandhöhe künftig zu 1/3, die mit einer Neigung von mehr als 70° wird voll hinzugerechnet."
Verstehe ich es das richtig, dass die Dachhöhe zu 1/3 zur Wandhöhe gerechnet wird und von dieser Summe 40% genommen werden?
Sprich in folgendem Beispiel: Wandhöhe 6m, Dachhöhe 5m, Dachneigung 45 Grad wäre die Abstandsfläche traufseitig [6m+(5m/3)]*0,4=3,07m und giebelseitig (6m+5m)*0,4=4,4m.
Ich bin mir nicht 100% sicher, ob das so passt oder ob traufseitig nicht doch 6m*0,4+5m*1/3=4,07m beträgt.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand eine Erklärung geben könnte.
bei der bayerischen Bauordnung gab es zum 1.2.21 eine Änderung (Novelle). Demnach beträgt die nötige Abstandsfläche nunmehr 0,4 H anstelle zuvor 1 H. Diese muss jedoch zu allen Seiten eingehalten werden (nicht wie zuvor nur an 2 bei Berücksichtigung des 16m-Privilegs). Außerdem ändert sich die Berechnung der traufseitigen Abstandsflächen: "Die Höhe von Dächern mit einer Neigung bis einschließlich 70° wird der Wandhöhe künftig zu 1/3, die mit einer Neigung von mehr als 70° wird voll hinzugerechnet."
Verstehe ich es das richtig, dass die Dachhöhe zu 1/3 zur Wandhöhe gerechnet wird und von dieser Summe 40% genommen werden?
Sprich in folgendem Beispiel: Wandhöhe 6m, Dachhöhe 5m, Dachneigung 45 Grad wäre die Abstandsfläche traufseitig [6m+(5m/3)]*0,4=3,07m und giebelseitig (6m+5m)*0,4=4,4m.
Ich bin mir nicht 100% sicher, ob das so passt oder ob traufseitig nicht doch 6m*0,4+5m*1/3=4,07m beträgt.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand eine Erklärung geben könnte.