H
Hausi99
Guten Tag.
Die Trinkwaserverordnung Din 1988 200 besagt, dass Anlagen ab 2 Einheiten mit 60 Grad Warmwasser (auch bei modernen Frischwasserstationen) fahren müssen.
Doch der Passus 9.7.2.3 läßt angeblich ein Ausweg bei größeren Anlagen, welche unter 60 Grad Warmwasser fahren möchten (Beispiel Warmwasser 55 Grad, Zirku 50 Grad, Mehrfamilienhaus 5 Wohneinheiten)
Zentrale Trinkwassererwärmer mit hohem Wasseraustausch:
Wird im Betrieb ein
Wasseraustausch in der Trinkwasser-Installation für Trinkwasser warm innerhalb von 3 d sichergestellt,
können Betriebstemperaturen auf 50 °C eingestellt werden. Betriebstemperaturen < 50 °C sind zu
vermeiden. Der Betreiber ist im Rahmen der Inbetriebnahme und Einweisung über das eventuelle
Gesundheitsrisiko (Legionellenvermehrung) zu informieren.
Bedeutet dass, dass eine Großanlage (z.B. 5 Wohneinheiten) mit zB. 55 Grad Warmwasser Soll fahren dürfen, welche innerhalb von 3 Tagen einen Wasseraustausch Warmwasser sicherstellt?
Reicht es hier, wenn alle Bewohner dies gegenseitig bestätigen?
Im Rahmen einem energiesparendem Betrieb, ist eine Warmwasser Erzeugung von unter 60 Grad sinnvoll.
(PS: Einer Legionelle sollte es egal sein, ob das Warmwasser mit 55 Grad oder 60 Grad erzeugt wird. Diese Temperaturspanne verhindert eine Ausbreitung, jedoch keine absolute Abtötung. Auch ist das Risko bei einer Frischwasserstation ja eher gering, überhaupt Legionellen sich einzufangen, sollte ein reger Warmwasseraustausch gewährleistet werden.)
Gibt es hier praxisnahe Erfahrungen?
Veilen Dank!
Die Trinkwaserverordnung Din 1988 200 besagt, dass Anlagen ab 2 Einheiten mit 60 Grad Warmwasser (auch bei modernen Frischwasserstationen) fahren müssen.
Doch der Passus 9.7.2.3 läßt angeblich ein Ausweg bei größeren Anlagen, welche unter 60 Grad Warmwasser fahren möchten (Beispiel Warmwasser 55 Grad, Zirku 50 Grad, Mehrfamilienhaus 5 Wohneinheiten)
Zentrale Trinkwassererwärmer mit hohem Wasseraustausch:
Wird im Betrieb ein
Wasseraustausch in der Trinkwasser-Installation für Trinkwasser warm innerhalb von 3 d sichergestellt,
können Betriebstemperaturen auf 50 °C eingestellt werden. Betriebstemperaturen < 50 °C sind zu
vermeiden. Der Betreiber ist im Rahmen der Inbetriebnahme und Einweisung über das eventuelle
Gesundheitsrisiko (Legionellenvermehrung) zu informieren.
Bedeutet dass, dass eine Großanlage (z.B. 5 Wohneinheiten) mit zB. 55 Grad Warmwasser Soll fahren dürfen, welche innerhalb von 3 Tagen einen Wasseraustausch Warmwasser sicherstellt?
Reicht es hier, wenn alle Bewohner dies gegenseitig bestätigen?
Im Rahmen einem energiesparendem Betrieb, ist eine Warmwasser Erzeugung von unter 60 Grad sinnvoll.
(PS: Einer Legionelle sollte es egal sein, ob das Warmwasser mit 55 Grad oder 60 Grad erzeugt wird. Diese Temperaturspanne verhindert eine Ausbreitung, jedoch keine absolute Abtötung. Auch ist das Risko bei einer Frischwasserstation ja eher gering, überhaupt Legionellen sich einzufangen, sollte ein reger Warmwasseraustausch gewährleistet werden.)
Gibt es hier praxisnahe Erfahrungen?
Veilen Dank!