Grundstückskauf - Fragen zur Abwicklung

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H

Haus_2020

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einem Kaufvertrag bzgl. eines Grundstücks.

Folgende Situation:
  • Der Verkäufer hat das Grundstück geerbt und aktuell wird das Grundstück noch auf ihn übertragen. Er ist also noch nicht im Grundbuch eingetragen. In den nächsten Tagen soll jedoch die Auflassungsvormerkung für ihn eingetragen werden.
  • Zudem müsste eine Baulast auf seinem Grundstück (welches an das zu verkaufende Grundstück angrenzt) eingetragen werden.
Wir könnten jetzt warten bis das Grundstück auf ihn übergegangen ist und dann weitere Schritte einleiten. Beide Parteien würden den Kauf jedoch gerne jetzt schon fixieren. Da auf dem Grundstück ansonsten nur schwierig gebaut werden kann, würden wir im selben Termin gerne die Baulast auf dem angrenzenden Grundstück des Verkäufers eintragen lassen.

Meine Fragen wären:
  • Ist ein Kauf auf dieser Basis bereits möglich bzw. hat vielleicht schon jmd. Erfahrung damit?

  • Kann man die Baulast jetzt überhaupt schon eintragen?
    Welche Unterlagen werden für die Eintragung der Baulast benötigt?
    -> Der Verkäufer hat uns diese mündlich zugesagt. Ich frage mich halt ob nicht noch eine evtl. finanzierende Bank „dazwischen grätschen“ kann, bei welcher er noch sein Haus auf dem Grundstück finanziert. Wenn diese die Baulast verweigert, kann man doch nichts machen, oder? Wie realistisch ist so ein Szenario?
    -> Das Grundstück ist noch nicht vermessen, es ist also noch nicht klar, ob es 0,5m oder 1m Abstandsbaulast werden müssen (grob gesagt).

Am „einfachsten“ wäre es wohl abzuwarten, bis das Grundstück auf den Verkäufer übergegangen ist. Damit wir weiter planen können würde ich den Kauf allerdings gerne schnellstmöglich anstoßen/abwickeln, was auch im Sinne des Verkäufer ist.

Dankeschön vorab.
VG
 
H

Haus_2020

Sagen wir "Bebaubarkeit" nach unseren Vorstellungen.
Sicherlich wird man auch sonst ein schmaleres Haus platzieren können, aber natürlich würden wir gerne so bauen wie geplant.
 
11ant

11ant

Sagen wir "Bebaubarkeit" nach unseren Vorstellungen.
Sicherlich wird man auch sonst ein schmaleres Haus platzieren können, aber natürlich würden wir gerne so bauen wie geplant.
Das klingt nach "die Rechnung ohne den Wirt gemacht" - und nun wollt Ihr dies dadurch heilen, "den Tag vor dem Abend zu loben" ?
Ich würde als Plan B raten, der Halbmeter-Abstandsbaulast eine Grenzverschiebung im ebensolchen Maß vorzuziehen,
und als Plan A wäre bei mir klar auf Platz 1, ein Haus immer nach dem Grundstück zu planen statt umgekehrt. Von Pränataldesign halte ich nichts (außer Abstand).
 
H

Haus_2020

Ich kann deinen Ausführungen in Anführungszeichen leider nicht folgen.
Wir haben nach einer mündlichen Zusage der Abstandsflächenbaulast das Haus entsprechend geplant, da man das Grundstück so noch optimaler ausnutzen kann.
Falls dies dann hinter anders kommt, ist es eben so. Trotzdem wäre dies erst einmal das Ziel.

Darum soll es hier aber auch nicht gehen, sondern ob und wie die rechtliche Abwicklung durchgeführt werden kann.
 
Y

ypg

Da schon ein Notar in die Sache involviert ist, mit dem schnacken und alles weitere mit ihm zusammen schriftlich festhalten.
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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