Photovoltaik im Steuerrecht, im Steuerbescheid Vorteil nicht berücksichtigt

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S

Speedy707-1

Hallo zäme
Habe seit zwei Jahren eine 94m2 grosse Photovoltaikanlage auf dem Dach, habe die Ölheizung rausgeschmissen und mit einer Wärmepumpe ersetzt und fahre jetzt mit einem 100% Elektroauto.
Mein Haushalt ist also total CO2 frei.

Nun kommst aber dick: Obwohl im Erstellungsjahr im Luzerner Steuerbuch stand, dass Photovoltaik im Zusammenhang mit dem Umbau auf ein alternativen Heizsystem (erneuerbare Energien speisen Heizmedium&Boiler) beim Unterhalt 50% abzugsberechtigt ist, will mein Luzernern Steueramt dieses Steuergesetz (siehe Anhang) weder anwenden noch kennen und verweigert bis heute den berechtigten Abzug. Dies im Jahr, in dem die Regierung des Kantons Luzern zum Solarjahr erklärt, will es der einzige Kanton sein, der Investitionen in Photovoltaik nicht zulässt, erstaunlich.
Würde mich interessieren, wie ihr über das Thema denkt, seht euch den Steuerparagraph 4.6 im Anhang zum Thema "alternative Heizsysteme" an und schreibt mir, ob ihr der Meinung seit ob sie abzugsberechtigt ist oder nicht.
Danke für euer Feedback. und Gruss
Roland
 
D

Dario-1

Hallo,

Das ist ja der Hammer und ich gehe davon aus, dass in allen Kantonen eine Steuervergünstigung gibt. Warum nun Luzern aus der Reihe tanzt, das kann ich nicht verstehen. Nach meiner Meinung nach sollte das Gesetz in allen Kantonen angewendet werden.

Jetzt bin ich aber gespannt, wie das in der Praxis aussieht.

Besten Gruß
 
S

Speedy707-1

Hi Dario
Es ist effektiv so, die Luzerner Regierung ruft das Solarjahr 2014 aus, dies im Wissen dass sie der einzige Kanton sind, der Investitionen in Photovoltaik sogar bestraft.
Welche Meinung hast Du zu meinem konkreten Fall (musst aber den Anhang dazu lesen)

Gruss
Roland
 
M

Mattia-1

Das ist aber in der Tat so, dass es im Kanton Luzern keine Steuervergünstigungen bei Photovoltaik Anlagen gibt. Hast du dich nicht vorher schlaugemacht? Lege gegen den Bescheid Widerspruch ein, ob der jedoch erfolgreich ist, das steht in den Sternen.
 
S

Speedy707-1

Nun genau darum habe ich mich ja auch schlau gemacht und im Jahr 2012 die Photovoltaikanlage gebaut. Da ich vorgängig die Ölheizung rausgerissen habe und eine Wärmepumpen eingesetzt habe, gilt die Photovoltaikanlage als Teil eines alternativen Heizsystems, welche anstelle einer Ölheizung eingebaut wurde. Sobald die elektrische Energie für Heizung und Boiler mehr als 50% Strom von der eigenen Photovoltaikanlage zieht gehört sie zum "alternativen Heizsystem". (siehe Fachliteratur "alternative Heizsysteme)
Wie Du im Angang aus dem Auszug Steuerbuch Luzern Band 1, §39, Art. 4, Tab. 4.6 lesen kannst, sind genau solche Heizungsanpassungen als
Ersatz für Öl bei den Staats- und Gemeindesteuern beim Unterhalt 50% abzugsberechtigt. Steht schwarz auf weiss in dem Auszug.
Jetzt kommt nochmals der Hammer: Die Steuerämter in Luzern schreiben in Ihrer Stellungnahme: photovoltaikanlagen sind weder 2012, noch heute von den Staats- und Gemeindesteuern als Unterhalt abzugsberechtigt......obwohl im Steuerbuch das Gegenteil steht. Das ist doch ein Witz!

Übrigens im Steuerbuch 2014 kommt es nochmals dicker: Solarthermische Anlagen sind beim Unterhalt als Ersatz einer Ölheizung 100% abzugsberechtigt. Photovoltaikanlagen mit selber Quelle und selben Ergebnis (Wärmeerzeugung via Stromspeisung) 0%. Ob jetzt Strom oder warmes Wasser in der Leitung zur Heizung marschiert, entscheidet ob dies nun 100% abzugsberechtigt ist oder nicht. Ein absoluter Irrsinn.
Oder findet ihr dies normal?
 
A

Annegret-1

Natürlich finde ich das nicht richtig, was der Kanton Luzern sich hier leistet. Aber danach geht eigentlich nicht, auch kann dieses Forum dir auch nicht weiterhelfen.

Was sagt denn dein Steuerberater dazu, auf dieser Ebene muss das doch behandelt werden.
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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