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hbw-1
Hallo,
wir haben mit einem GU in der Schweiz gebaut im Jahre 2002.
Im Werkvertrag nach SIA118 war auch ein bauseits montiertes Kamin für einen Schwedenofen, das in einem eingemauerten Kaminschacht verläuft, enthalten.
Dieses Jahr hatten wir einen Brandschaden der auf nicht vorschriftsgemäss ausgeführte Arbeiten während des Baus zurückzuführen ist.
Zum Brand führten unter anderem nicht isolierte Kaminbefestigungen
(Wärmebrücken) und das nachträgliche (in der Garantiezeit) befüllen des Kaminschachtes mit (schwer) brennbaren Cellulose Material . (Zur Schalldämmung*) Das Material trocknete mit den Jahren durch die stetige Erwärmung aus und fing bei der untersten Kaminbefestigung Feuer. Es entstand ein Glimmbrand.
*Im Gleichen Kanal verlaufen auch Elektroinstallationen und Zentralstaubsauger. Der Nachbar reklamierte während der Garantiezeit, die Schallübertragung des Zentralstaubsagers, worauf der GU den Hohlraum mit dem Dämm-Material befüllen liess.
Vorschriftswidrig (Brandschutz) nach meiner Auffassung:
- Nicht isolierte Kaminbefestigung (Wärmebrücken)
- Führen von Hausinstallationen im Kaminkanal, ohne Brandabschottung
- Nichteinhalten von Minimalabständen (Cellulose-Dämmung) zum Kamin
Nach Abrechnung mit der GVZ blieb uns einen Schaden von mehren tausend Franken. (Zusätzlicher Einbau einer Brandabschottung, Bewilligungen etc.)
Fragen:
1. Wie lange haftet der GU für einen solchen Fall (nehme mal nicht an, dass dies unter einen "versteckten Mangel" geht!
2. Wo liegt die Beweislast nach SIA118. Der GU behauptet, er habe keine Unterlagen zum Garantiefall (Nachträgliche Befüllung mit Dämm Material)
Ich auch nicht. Die in Frage kommenden Zulieferer auch nicht. (komisch!!)
Hier scheint mir ein Intressekonflikt vorzuliegen.
3. Wie soll ich weiter vorgehen?
Habe dem GU vor einer Woche mal einen eingeschrieben Brief mit Einzahlungsschein zugestellt, um den Schaden geltend zu machen. Bis jetzt habe ich nichts gehört.
Herzlichen Dank im Voraus für Eure Tipps.
Gruss hbw
wir haben mit einem GU in der Schweiz gebaut im Jahre 2002.
Im Werkvertrag nach SIA118 war auch ein bauseits montiertes Kamin für einen Schwedenofen, das in einem eingemauerten Kaminschacht verläuft, enthalten.
Dieses Jahr hatten wir einen Brandschaden der auf nicht vorschriftsgemäss ausgeführte Arbeiten während des Baus zurückzuführen ist.
Zum Brand führten unter anderem nicht isolierte Kaminbefestigungen
(Wärmebrücken) und das nachträgliche (in der Garantiezeit) befüllen des Kaminschachtes mit (schwer) brennbaren Cellulose Material . (Zur Schalldämmung*) Das Material trocknete mit den Jahren durch die stetige Erwärmung aus und fing bei der untersten Kaminbefestigung Feuer. Es entstand ein Glimmbrand.
*Im Gleichen Kanal verlaufen auch Elektroinstallationen und Zentralstaubsauger. Der Nachbar reklamierte während der Garantiezeit, die Schallübertragung des Zentralstaubsagers, worauf der GU den Hohlraum mit dem Dämm-Material befüllen liess.
Vorschriftswidrig (Brandschutz) nach meiner Auffassung:
- Nicht isolierte Kaminbefestigung (Wärmebrücken)
- Führen von Hausinstallationen im Kaminkanal, ohne Brandabschottung
- Nichteinhalten von Minimalabständen (Cellulose-Dämmung) zum Kamin
Nach Abrechnung mit der GVZ blieb uns einen Schaden von mehren tausend Franken. (Zusätzlicher Einbau einer Brandabschottung, Bewilligungen etc.)
Fragen:
1. Wie lange haftet der GU für einen solchen Fall (nehme mal nicht an, dass dies unter einen "versteckten Mangel" geht!
2. Wo liegt die Beweislast nach SIA118. Der GU behauptet, er habe keine Unterlagen zum Garantiefall (Nachträgliche Befüllung mit Dämm Material)
Ich auch nicht. Die in Frage kommenden Zulieferer auch nicht. (komisch!!)
Hier scheint mir ein Intressekonflikt vorzuliegen.
3. Wie soll ich weiter vorgehen?
Habe dem GU vor einer Woche mal einen eingeschrieben Brief mit Einzahlungsschein zugestellt, um den Schaden geltend zu machen. Bis jetzt habe ich nichts gehört.
Herzlichen Dank im Voraus für Eure Tipps.
Gruss hbw