Hallo Bauline,
Für Firmen aus Deutschland oder Polen (beide EU) gelten Ihre Ausführungen nicht ganz so wie geschildert;
Wenn man Arbeitnehmer in die Schweiz entsendet, ist man verpflichtet, spätestens acht Tage vor Ausübung der Dienstleistung eine Meldung nach Artikel 6 des Schweizer Entsendegesetzes und der Schweizer Entsendeverordnung vorzunehmen.
Für die deutschen (oder generell EU-) Fertighausfirmen, die exportieren, sind das alles keine Neuigkeiten.
Nein, das hat hier nichts mit der EU zu tun, hier gibt es nur
das einfache Meldeverfahren und die Erleichterungen!
Das was Sie aufführen ist die Maximalzeit innerhalb der erleichterten Einreise und Arbeitsabwicklung! (90 Tage....)
Das hat aber
nichts damit zu tun, dass
alle Arbeiter im B A U H A U P T G E W E R B E.. wozu der Bau nun mal zählt (und zwar ALLE Gewerke) sich ab dem 1.Tag bereits melden müssen! In der von Ihnen erwähnten Spanne von mind. 8-10 Tage vorher.. und zwar bei der Einwohnermeldebeörde des jeweiligen Kantons, welcher die Meldung an die Gemeinde weiterleitet, von wo aus dies auch überprüft wird!
Das andere trifft Selbständige oder ander Berufsgruppen... NICHT den Bau!
Da ich ja auch in der Schweiz tätig bin, dazu auch deutsche Handwerker z.T. beauftrage, habe ich dies schon oft mitgemacht... bzw. für sie erledigt. Und genau so wie Sie es schreiben, machen dies auch die Ausbau-Handwerker-Trupps der betreffenden Unternehmen.. und wundern sich, wenn an der Grenze halt ist!
Da ich auch Schweizer Bauherren, welche mit DE oder CH-GUs bauen betreue, habe ich auch dies schon erleben können. Von namhaften deutschen Firmen.. spez. von denen, welche nicht selbst den Innenausbau machen.. oder Keller erbauen...
Im Zuge der Bauberteuung Schweizer Kunden wurde mir auch schon erklärt, gerade seitens eines Herstellers aus Polen (auch in DE vertreten) dass sie sich genau aus diesen Gründen aus der Schweiz vorerst zurück gezogen haben... eben weil sie dachten.... ach geht einfach so... ist aber nicht!
Zudem, das bitte ich Sie doch zu beachten.. gerne können Sie dies auch in der Schweiz selbst nochmals klären, gilt
ab dem 1.Tag der Arbeit in der Schweiz, der dortige Mindestlohn für
diese Berufsgruppe in
diesem Kanton!
Wer das nicht vorher nachweist und dem Mitarbeiter auch zahlt, dem drohen seitens der CH, Bussen bis 40.000,. CHF inkl. Arbeitsverbot.
Also, bitte nicht so einfach sagen das geht... ! So ist es eben nicht und Beispiele habe ich aus meiner Praxis auch sammeln können.
Die grossen Unternehmen beherrschen das Spiel sicherlich.. zumal aber auch sie meist, um das zu umgehen, auf Schweizer Handwerker zurückgreifen... Auch weil es in der Schweiz noch so kleine "Hoheitsbereiche" gibt, worin man als Nichtschweizer, nicht hingelangt.