Klar, das ist immer eine vertragliche Gestaltung. Das muss in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Fehlt das, dann wird es schwer, seine Ansprüche durchzusetzen.
Weigert sich der Verkäufer das aufzunehmen, dann ist was faul an der Sache. Ich würde dann vom Kauf zurücktreten.
Wichtig ist, dass so etwas im Kaufvertrag klar formuliert wird. Wir hatten bei unserem Kaufvertrag oberflächliche Formulierungen. Das hatte ich nicht akzeptiert. Dabei hat mir mein Anwalt geholfen. Da jedoch der Verkäufer gezwungen war, dass zu verkaufen, gab er klein bei.
Das ist leider kein Einzelfall und es ist immer öfters, dass sich Altlasten im Boden befinden. Wenn im Kaufvertrag nichts Konkretes geregelt ist, dann wird es oft schwierig, seinen Anspruch durchzusetzen. Viele Altbesitzer spielen dann den Unwissenden.