H
Harma
Hallo liebes Forum
Wir stehen kurz vor der Abnahme unsere Neubaus. Nun sind mir doch noch zwei Wärmebrücken aufgefallen, wo der Beton ca. 5-6cm heraussteht und nicht gedämmt wurde.
Einmal oberhalb eines Flurfensters zur Betondecke des Daches und an einem Kellerfenster quasi die ganze umlaufende Laibung.
Dies werde ich nun bei den entsprechenden Firmen reklamieren!
Nun würde ich aber gerne wissen wie stark die Dämmung aus Styrodur sein muss?
Wo ist dies Vorgeschrieben bzw. kann man das aus rechtlicher Sicht nachlesen und berechnen wie stark eine Wärmebrücke gedämmt sein muss?
Evtl. kommen durch die Dämmstärke noch andere Änderungen auf uns zu, wie z.B. das kürzen einer Fensterbank, oder das versetzen des Flurfensters aus der Kälteebene, da dies mit dem Rahmen oberhalb schon ganz am Beton sitzt, würde der Rahmen oberhalb in der Dämmung verschwinden, was gelinde gesagt sch.... aussehen würde.
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen,
Gruß Uwe
Wir stehen kurz vor der Abnahme unsere Neubaus. Nun sind mir doch noch zwei Wärmebrücken aufgefallen, wo der Beton ca. 5-6cm heraussteht und nicht gedämmt wurde.
Einmal oberhalb eines Flurfensters zur Betondecke des Daches und an einem Kellerfenster quasi die ganze umlaufende Laibung.
Dies werde ich nun bei den entsprechenden Firmen reklamieren!
Nun würde ich aber gerne wissen wie stark die Dämmung aus Styrodur sein muss?
Wo ist dies Vorgeschrieben bzw. kann man das aus rechtlicher Sicht nachlesen und berechnen wie stark eine Wärmebrücke gedämmt sein muss?
Evtl. kommen durch die Dämmstärke noch andere Änderungen auf uns zu, wie z.B. das kürzen einer Fensterbank, oder das versetzen des Flurfensters aus der Kälteebene, da dies mit dem Rahmen oberhalb schon ganz am Beton sitzt, würde der Rahmen oberhalb in der Dämmung verschwinden, was gelinde gesagt sch.... aussehen würde.
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen,
Gruß Uwe