Climbee
Also in Bayern sind Fenster in einer Grenzbebauung nicht zulässig; nur mit Sondergenehmigung und dann auch nur in F90-Ausführung und so, daß man nicht durch gucken kann (und das ist nicht wirklich hübsch für's Wohnzimmer).
Unbedingt beim Bauamt in Erfahrung bringen, wie hier die Rechtslage ist. Es kann ja sein, daß man damals eine Sondergenehmigung erhalten hat - aus welchen Gründen auch immer. Wir können hier nur spekulieren.
Auch wenn da jetzt Fenster sein sollten, kann es durchaus sein, daß sie nicht rechtens sind. Vielleicht wurden die gebaut mit dem Glauben "wo kein Kläger, da kein Richter" und dann kannst Du sie sehr wohl zu bauen. Wobei ich mir das eigentlich nicht vorstellen kann bei einem Mehrfamilienhaus, das ja mal irgendwann irgendwie genehmigt werden mußte. Mal so ein kleines, illegales Fenster im Gartenhaus oder Garage - ok - aber bei drei Wohnzimmern ein Fenster einbauen, das nicht genehmigunsfähig ist, das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Daher: rechtliche Situation völlig abklären!
Sollten die Fenster ok sein, dann unbedingt auch gleich heraus finden, was das für dich auf dem Grundstück bedeutet. Welche Dienstbarkeiten liegen auf dem Grundstück? Welchen Abstand mußt Du zu dieser Wand halten? Kannst Du da überhaupt bauen?
Wenn die Fenster einfach nur ein dreister Bauherr eingebaut hat, weil sie ihm da so passen und schön sind, dann hat er, bzw. die Mieter oder jetzigen Eigentümer der Wohnungen das Glück gehabt, sie über Jahre genießen zu können, aber du darfst sie einfach zu bauen. Ob das der guten Nachbarschaft zuträglich ist, steht auf einem anderen Blatt...
Unser Architekt hatte den Fall selber: der hat sich ein Haus in einen schmalen Hinterhof gebaut; Nachbar hatte das gleiche vor Jahren gemacht und in die Grenzbebauung eben Fenster eingebaut. Die hat er jetzt nicht mehr. Da die Nachbarschaft vorher schon nicht herzlich war und man einen Trennzaun hat, war das unserem Architekten egal. Der hat da angebaut. Eben mit dem Hinweis: hat er ja illegal jahrelang genießen dürfen; da soll er sich drüber freuen und sich nicht darüber aufregen, daß er jetzt mit der Situation leben muß, die rechtlich ok ist.
Unbedingt beim Bauamt in Erfahrung bringen, wie hier die Rechtslage ist. Es kann ja sein, daß man damals eine Sondergenehmigung erhalten hat - aus welchen Gründen auch immer. Wir können hier nur spekulieren.
Auch wenn da jetzt Fenster sein sollten, kann es durchaus sein, daß sie nicht rechtens sind. Vielleicht wurden die gebaut mit dem Glauben "wo kein Kläger, da kein Richter" und dann kannst Du sie sehr wohl zu bauen. Wobei ich mir das eigentlich nicht vorstellen kann bei einem Mehrfamilienhaus, das ja mal irgendwann irgendwie genehmigt werden mußte. Mal so ein kleines, illegales Fenster im Gartenhaus oder Garage - ok - aber bei drei Wohnzimmern ein Fenster einbauen, das nicht genehmigunsfähig ist, das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Daher: rechtliche Situation völlig abklären!
Sollten die Fenster ok sein, dann unbedingt auch gleich heraus finden, was das für dich auf dem Grundstück bedeutet. Welche Dienstbarkeiten liegen auf dem Grundstück? Welchen Abstand mußt Du zu dieser Wand halten? Kannst Du da überhaupt bauen?
Wenn die Fenster einfach nur ein dreister Bauherr eingebaut hat, weil sie ihm da so passen und schön sind, dann hat er, bzw. die Mieter oder jetzigen Eigentümer der Wohnungen das Glück gehabt, sie über Jahre genießen zu können, aber du darfst sie einfach zu bauen. Ob das der guten Nachbarschaft zuträglich ist, steht auf einem anderen Blatt...
Unser Architekt hatte den Fall selber: der hat sich ein Haus in einen schmalen Hinterhof gebaut; Nachbar hatte das gleiche vor Jahren gemacht und in die Grenzbebauung eben Fenster eingebaut. Die hat er jetzt nicht mehr. Da die Nachbarschaft vorher schon nicht herzlich war und man einen Trennzaun hat, war das unserem Architekten egal. Der hat da angebaut. Eben mit dem Hinweis: hat er ja illegal jahrelang genießen dürfen; da soll er sich drüber freuen und sich nicht darüber aufregen, daß er jetzt mit der Situation leben muß, die rechtlich ok ist.