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cryptoflam
Die Wohnsiedlung ist eine Kettenhausbebauung. Zum Grenzabstand von 2,5m hat unsere Architektin wie folgt argumentiert:Nach meiner Vermutung ist das Haus an das Nachbarhaus planrechts als Doppelhaushälfte anschließend (?), aber kein Kettenhaus (?) und hat somit zum Nachbarn planlinks einen Grenzabstand einzuhalten (von je nach Bundesland 3,0 oder 2,5 Metern oder mehr). Hier werden jedoch die ganzen bisherigen 5,4 Meter Grenzabstand mit Aufenthaltsräumen geschlossen (die nicht grenzprivilegiert sind).
Das klang für mich damals ganz schlüssig, nach deinem Beitrag bin ich mir da aber nicht mehr so sicher.Die Idee [hinter dem neuen Treppenhaus] ist, dass man sozusagen das Haupthaus auf 2,50 m Mindestgrenzabstand zum Nachbargebäude setzt und nur das TRH direkt angebaut wird.
Ich dachte 2 Stellplätze pro Wohneinheit, muss ich mal prüfen. Danke für die Hinweise!Wie viele Stellplätze sind bei euch gefordert. Ich sehe zwei Stück, aber oft werden pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze gefordert. Warum schiebt ihr den Carport nicht etwas nach rechts? So wie es jetzt ist und wenn da zwei Autos stehen kommt man doch nicht mehr ans Gartentor.
Hat der Nachbar zu euch eigentlich einen Keller? Wenn nein, dann wird spaßig mit dem abfangen.
Die Sache mit dem Grenzabstand wie von 11ant angesprochen, ist mir auch schon ins Auge gesprungen. Ist dies mit dem Bauamt schon geklärt?
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Wir werden unserem GU nun erstmal deutlich machen, dass wir ohne groben Kostenrahmen leider nicht weiter machen können (Danke an K1300S)
Dann warten wir mal ab ob von ihm noch etwas kommt, ansonsten werden wir uns wohl parallel mal nach Alternativen umschauen müssen.
Danke euch für die Anmerkungen zu Machbarkeit, etc. Das hat uns schonmal sehr geholfen!