Mauer aus Schalungssteinen selber herstellen / verputzen

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rebenstock

Hallo zusammen,

bei und steht ein Gebäude mit Brauchsteinmauern, das abgerissen werden soll. Die Mauern an der Grundstücksgrenze werden dann bis kurz über Bodenhöhe gekürzt und mit einem Ringanker versehen (macht eine Baufirma). Darauf soll dann wieder mit Schalsteinen hochgemauert werden, um das gewohnte Außenbild und die Privatsphäre zu erhalten.

Die Mauer soll eine Höhe von 360-250 fallend über 8m (am Hang) haben, dann noch mal die selbe Länge um die Ecke mit ca 100 Höhe.

Ich vermute mal, dass das Bauen der Mauer von der Dimension her ohne Erfahrung nicht mehr zum Selbermachen geeignet ist?
 
R

rebenstock

Mich würde auch der rechtliche Aspekt einer solchen Mauer interessieren (Bundesland ist Rheinland-Pfalz).
  • Die Mauer setzt die weiterhin existierende Tormauer fort (alte Hofreite), die Beschaffenheit würde ich durchaus als ortsüblich interpretieren (alter Ortskern, viele (ehemalige) Höfe). Sie ist niedriger und an der gleichen Stelle wie die derzeit existierende Außenmauer des abzureißenden Gebäudes
  • Die Straße ist an der Stelle 5,60m - 6,40m breit
  • Alle Gebäude in der Straße sind direkt an die Straße heran gebaut, es gibt keine Vorgärten oder ähnliches.
In der Landesbauordnung §8(8) findet sich der Satz "Ohne eigene Abstandsflächen und in den Abstandsflächen von Gebäuden sind Einfriedungen und Stützmauern bis zu 2 m Höhe, in Gewerbe- und Industriegebieten ohne Begrenzung der Höhe zulässig. " Die sind hier überschritten. An der schmalsten Stelle ist die Straße auch nicht breit genug, um die minimale Abstandsfläche von 3m aufzunehmen. Kann diese Mauer trotzdem zulässig sein?

Eine Skizze von der Straße aus habe ich angehängt.
mauer-aus-schalungssteinen-selber-herstellen-verputzen-577834-1.png
 
11ant

11ant

bei und steht ein Gebäude mit Brauchsteinmauern, das abgerissen werden soll. Die Mauern an der Grundstücksgrenze werden dann bis kurz über Bodenhöhe gekürzt und mit einem Ringanker versehen (macht eine Baufirma). Darauf soll dann wieder mit Schalsteinen hochgemauert werden, um das gewohnte Außenbild und die Privatsphäre zu erhalten.
Das klingt für mich nach Eulenspiegelskram vom Feinsten, denn:
Die Mauer setzt die weiterhin existierende Tormauer fort (alte Hofreite), die Beschaffenheit würde ich durchaus als ortsüblich interpretieren (alter Ortskern, viele (ehemalige) Höfe). Sie ist niedriger und an der gleichen Stelle wie die derzeit existierende Außenmauer des abzureißenden Gebäudes
Da ist doch wohl naheliegender, von dieser Gebäudeaußenwandhofmauer nur den Giebel bzw. diese auf die Höhe wie auf der anderen Seite der Tormauer abzutragen. Den Bestandsschutz der Mauer sehe ich nicht allein dadurch erlöschen, daß sie ihre Teilfunktion als Hauswand aufgeben kann. Darüber sollte im Zweifel das Benehmen hergestellt werden, der Anwalt klärt auf. Ich sehe den geschilderten Abrißvollzug als Fehlplanung an.
 
R

rebenstock

Dein Vorschlag war auch die Lösung, die uns zuerst vorschwebte.

Der Plan mit Abbruch und wieder hochmauern kam im Gespräch mit dem Unternehmen zustande, bei dem wir ein Angebot für den Abriss erfragt haben. Als Grund genannt wurde die schwer einzuschätzende Stabilität der existierenden Bruchsteinmauer, die ja dann zweier stabilisierender Wände und der Betonplatte des angrenzenden Kriechkellers beraubt ist. Auf der Innenseite wäre die Höhe durchgehend 3,60 (Aufnahme der Hofhöhe)

Zusätzlich sei dann der Abbruch günstiger, weil mehr schweres Gerät eingesetzt werden kann.

Das Thema Bestandsschutz kam da nicht auf, das könnte die Abwägung noch mal verschieben.
 
R

rebenstock

Wir suchen jetzt eh einen Architekten hier vor Ort wegen eines weiteren Themas. Der wird uns hoffentlich kompetent beantworten können, ob das Wiederaufbauen der Mauer legal möglich ist oder eine andere Variante vorschlagen.

Die Frage ist, wie schnell sich jemand findet :) Insofern würde ich mich auch hier über weitere Einschätzungen freuen.

Kann vielleicht jemand dieses Thema in den Baurechts-Bereich verschieben?
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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