Grundriss Einfamilienhaus ~165m² plus Keller

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11ant

11ant

Dann kicke ich mal das Treppenfenster raus und setze es weiter nach unten, und zwar vom Podest an die 85 cm.
Dieses Fenster liegt unklar: laut Grundriss auf gleicher relativer Brüstungshöhe wie dasjenige des Badezimmers, laut Ansicht jedoch auf gleicher absoluter Brüstungshöhe (und damit vom Podest gemessen sieben Stufenhöhen höher = über der Scheitelhöhe der Bewohner !).
 
G

Gregor_K

Was macht denn überhaupt mein Beitrag (#145) mit Dir: ist Dir die Problematik nicht klar geworden oder egal; und wie ist überhaupt der aktuelle Bautenstand ?
Ich verstehe die Problematik offen gestanden nicht. Ich habe den Planer darrauf hingewiesen aber auf das Thema will er irgendwie nicht eingehen. Wo kann ich mich dazu belesen? Der aktuelle Bautenstand ist der das gestern die Bodenplatte gegossen wurde.

Dann kicke ich mal das Treppenfenster raus und setze es weiter nach unten, und zwar vom Podest an die 85 cm.
Was soll das für ein Fenster sein?
 
G

Gregor_K

Wie?
Du hast nur ein Treppenfenster. Und von diesem Fenster hast Du nix. Doch, Ärger. Weil Du es schlecht putzen kannst.
Es sitzt definitiv zu hoch. Das macht man nicht, das Fenster sollte sich an die Podesthöhe orientieren.
Das ist alles richtig. Nur habe ich keine Lösung wie es besser geht. Ein Fenster vom Podest bis zum Deckenwandknoten oder auch darüber hinaus sieht auch nicht gut aus.
 
11ant

11ant

Die Pfuschertaschenproblematik ist die: wenn der Planer den Oktametertakt ignoriert und sich Phantasiemaße ausdenkt, die mit den Steinabmessungen nicht in Einklang gehen, dann muß der Maurer Steine erstens sägen und kommt zweitens auch damit "durcheinander", die Stoßfugen benachbarter Steinlagen "nicht-übereinander" (idealerweise etwa mittig über/unter den Steinen der Nachbarlage) zu platzieren. Die Stabilität des Mauerverbundes leidet, und nicht selten bekommt der Fenstereinbauer im Zuge dieses Murkses ein Verankerungsproblem in den offenen Wunden dieses Gemetzels.
Die Ursache sind Planer der "Generation CAD" mit degeneriertem räumlichen Vorstellungsvermögen und ohne praktische Bauerfahrung, die sich die Wände die sie zeichnen in ihrem Kopfkino nicht gemauert vorstellen können. Ob es daran liegt, daß die Bauzeichner und Architekten in meiner Bleistiftzeit noch vor Pisa in die Schule gegangen sind ? - man weiß es nicht ...
Jedenfalls wäre das eigentlich keine Hexerei, einen Meter in acht gleich große Schritte zu teilen, und allen Umsetzungsbeteiligten fiele im wahrsten Sinne des Wortes ein Stein vom Herzen - die Bauqualität käme durch diesen simplen Trick eine ganze Liga höher.

Ein Fenster vom Podest bis zum Deckenwandknoten
Da kennst Du offenbar einen Fachbegriff mehr als ich :)

Ich habe jedenfalls mal den Schäng Pütz gespielt und Dir etwas vorbereitet: in der Zeichnung stehen die roten Linien für die Fußböden von Bad und Treppenhaus; die blauen Pfeile haben die Höhe der Brüstung laut Grundriss; der gelbe Pfeil zeigt, daß die Brüstungshöhe ab Podestboden mal eben sieben Stufen höher liegt; der orange Pfeil ist der 1,72m große Treppenbenutzer und der graue Balken symbolisiert die Lage der Geschossdecke. So wird hoffentlich klarst ersichtlich, was für ein unputzbares Fenster hier vorgesehen ist. Um nicht mit einem Ringanker in Konflikt zu kommen, säße das Treppenhausfenster wohl am günstigsten auf Höhe etwa 130 über Podestboden. Zur Vermeidung einer frankensteinig schrägen Fassade wählst Du das Badezimmerfenster vielleicht netter wie das des Schlafzimmers ?
 

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P.S., aus Gründen alea iacta:
Der aktuelle Bautenstand ist der das gestern die Bodenplatte gegossen wurde.
Natürlich würde man jetzt noch Tekturen einreichen können, aber wohl besser nur noch wegen der Treppenhausfensterbrüstung; Zur Beseitigung der Pfuschertaschen wäre das jetzt nicht klug (da entsteht nur noch mehr Verwirrung als in den Zeichnungen ohnehin). Ich empfehle allerdings nachdrücklichst, den Hinweis an den baubegleitenden Sachverständigen weiterzugeben und hier auf keinsten Fall die Kamikaze, den kundigen Händen ;-) des GU-Bauleiters zu vertrauen.
 
Zuletzt aktualisiert 30.12.2024
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