12m Grenzbebauung "Garage unterirdisch" möglich ?

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F

FitoCari

Guten Montag zusammen,

wir haben ein Grundstück in Bayern. Wenn ich das richtig verstanden haben sind dort nach BayBo 9m lange Garagen als Grenzbebauung möglich.
Bebauungsplan liegt vor und sieht eine Garage in Grenzbebauung vor. (Kann ich mal raussuchen und einfügen)

Derzeit ist Altbestand auf dem Grundstück,. Entsprechend des B-Plans steht da auch die Garage (8m)
Von der Strasse steigt die Einfahrt ca. 0,5-1m an bis zur Garage. Die Einfahrt ist etwa ca. 12m lang.
(Wenn ich das so schreibe kommen mir 5-10% Steigung recht viel vor. Ich messe das mal nach)

Jetzt ist meine Frage, ob es möglich wäre die Garage 1,30m einzugraben. Nach meinem Verständnis wäre die dann nur 1,40m über die Gelände-Oberkante und zählt als "unterirdsiches Gebäude", welches in der Grenzbebauung / Abstandsflächen nicht betrachtet wird.
Stimmt mein Verständnis hier ?
Wäre dann z.B. eine 12m lange Garage möglich ?
Die Garage wäre eine Grenzbebauung und auf der anderen Seite direkt am Haus.
Das Haus soll einen Keller bekommen. Eine Verbindungs Türe wäre nicht erforderlich. Wenn möglich, natürlich gerne.

Ich vermute, ich müsste mir wohl Gedanken machen um Erd-Druck, Grundwasser-Spiegel, Entwässerung der Einfahrt, da das Wasser dann nicht zur Strasse, sondern zur Garage hin fliesst.

Und bei den Zahlen-Spielerreien müsste ich natürlich noch genau bestimmen, wie tief man eingraben muss um das Mittel 1,4m über OK Gelände zu erreichen, und bei welcher Position sich welches Einfahrt-Gefälle ergibt.

Habe ich sonst noch etwas vergessen ?

Viele Grüße
FiToCaRi
 
D

derdietmar

Hallo,

Garagen sind laut Bauordnung keine Gebäude, sondern eben Garagen. Die Geschossregelung ist somit m.E. nicht anwendbar. Für Garagen gibt es eigene Festlegungen.

Die 9 Meter gelten solange die Garage nicht vollständig unterirdisch liegt.

Viele Grüße!
 
H

hanghaus2023

Zeig uns doch mal die Höhenverhältnisse. Mit so vagen Angaben kann man nix anfangen. Gibt es keinen Plan vom Grundstück mit den entsprechenden Bauwerken und den Bebauungsplan?

Warum 12 m lang? Ich finde die 9m schon recht großzügig.
 
F

FitoCari

Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen.
Bebauungsplan liegt vor. Ich habe ihn nur nicht auf dem Rechner, von dem ich gerade tippe.
Einen Bauplan von dem Altbestand gibt es auch. Da muss ich mal schauen, ob da etwas zu Höhenangaben drin steht. Ist ja schon etwas älter.

Bitte keine Grundsatzfragen, warum ich mir um 12m Gedanken mache.
Sonst driftet die Diskussion recht schnell ab.

Wenn eine Garage kein Gebäude ist, ist dann eine Werk-Halle mit großem Tor ein Gebäude ?
Wo findet hier die Differenzierung statt ? Alleine durch die Nutzung ?
 
D

derdietmar

Hallo,

Garagen sind zum abstellen von Fahrzeugen, Lagerhallen sind keine Garagen. Artikel 2 der BayBO definiert die Begriffe. Garagen sind neben anderen Gebäuden dort separat aufgeführt.

Viele Grüße!
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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