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Hey vielen Dank erstmal für deine ausführliche Antwort. Ich interpretiere das so, dass das Ganze unter „unternehmerisches Risiko“ verbucht werden könnte?Das klingt für mich in der Gesamtschau erst einmal nach einem verkappten BT und einem Bauvertrag mit Architektenleistungen (und somit eher keinem Architektenvertrag mit entsprechender Berufshaftpflicht).
Hier verstehe ich die Reihenfolge der Geschehnisse nicht: das Bauamt hat Auflagen bereits in der Genehmigung anzubringen, mit dem Bau darf erst nach Genehmigung begonnen werden, insofern verstehe ich dann anschließend den "Nachgang" nicht, die Trennung (auf welcher Seite übrigens, die Firstpfette* ist hier ja quasi "kommun" ?) wäre vor der Dacheindeckung einzubringen gewesen.
*) Dein Doppelhaus ist insofern etwas atypisch, wie die Hälften am First aneinanderstehen, siehe https://www.hausbau-forum.de/threads/haus-bilder-austausch-zeigt-her-eure-hausbilder.14011/page-1948#post-607407
Der Architekt hat die Erfüllung der Brandschutzvorschriften auch unter Berücksichtigung der vorstehend beschriebenen Besonderheit zu beachten und insofern die Auflage zur Baugenehmigung zu erahnen. "Mehrkosten" gibt es dabei im Sinne des Bauvertrages keine, wie die Erfüllung der Bauvorschriften und daraus resultierenden Auflagen auch ohne gesonderte Erwähnungen in den Bauleistungsbeschreibung oder dergleichen selbstredend Bestandteil des Bauvertrages und damit auch eines evtl. Pauschalpreises ist. Der GU hat sich hier schlicht verkalkuliert. Der Architekt hat "einen Fehler gemacht", aber das Bauamt angemessen reagiert, die Genehmigung mit der Auflage auszusprechen anstatt sie wegen der nicht erfüllten Brandschutzvorschriften abzulehnen. Der Architekt hätte die Trennung schon in den Plan einzuschreiben gehabt, und für den GU gehörte sie integral zum vereinbarten Werk. Die allermeisten Doppelhäuser haben ja giebelseitig aneinanderstehende Hälften, vermutlich hat der GU hier erstmals einen quereiigen Zwilling gebaut ;-)
Ich finde es etwas dreist, dass der GU hier versucht die Unwissenheit der Kunden auszunutzen. Das hat er öfter gemacht, allerdings ist die Situation jetzt eine andere. Das Haus ist fertig gebaut, wir wohnen drin und haben noch Geld bei ihm offen (weil wir noch keine Endabnahme gemacht haben unter anderem weil das Thema Brandschutz und Dach auch noch lange nicht durch ist).
Auch wenn ich das nun bis zu einem gewissen Punkt aussitzen könnte (er rührt sich auch nicht wegen des offenen Betrags, fünfstellig) möchte ich trotzdem dass die Arbeiten erledigt sind und ich das Haus vom Amt abgenommen bekomme.
Zum Verständnis aber noch kurz die Infos:
- wir hatten vom Amt eine Genehmigung mit den ursprünglichen Architektenplänen, die aber im Kleinklein nicht die Trennung der Häuser aufgezeigt hatten
- erst bei einer spontanen Rohbauabnahme (Bearbeiter kam aufm Rad vorbei) ist das aufgefallen
- ich hatte dem Herrn auch gesagt, warum denn das Amt eine BG erteilt hat und sowas vorher nicht gesehen hat oder dazu Auflagen mitgeteilt hat.. kann mich nicht mehr an den Wortlaut erinnern. Wäre ja selbstverständlich, Architekt soll seine Hausaufgaben machen usw.
Die Lösung des Architekt habe ich mal angehängt, wurde vom Amt so abgesegnet. Muss jetzt halt einer machen.
Zum DH an sich, es bietet uns schon ein paar Vorteile dass der First so verläuft und nicht anders (mir fehlt der Fachbegriff hier) .. wir konnten im OG in jedem Raum bodentiefe Fenster setzen. Und die Dachschrägen beginnen erst bei 1,55cm - ansonsten hätten wir in Räumen oben Dachschrägen und somit überall Dachfenster.
Die Brandschutz Sache ist total lästig und am liebsten würde ich mich irgendwie einigen aber ich glaube er wird bei seiner Meinung bleiben und am Ende wird’s ein Anwalt regeln müssen.
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