Notarvorvertrag - Einige Unklarheiten

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ronnystritzke

Hallo, also habe jetzt den Notarvortrag erhalten, und bin so über einiges gestoßen. Undzwar steht in Abteilung 2 ein Zwangsversteigerungsvermerk drin und in Abteilung 3 9.207,00€ Zwangssicherungshypothek für das Land Brandenburg drin.
Die Verkäuferin hat das Grundstück vor einiger Zeit von ihrem Bruder geerbt und muss nun Erbschaftssteuer bezahlen, welche diese 9.207,00€ sind.
Weiter steht in dem Vertrag drin: Der Kaufpreis reicht in der hinterlegten Höhe zur Lastenfreistellung aus.

Wie weiss ich ob nicht noch weitere Kosten in dem Grundbuch stehen, wie Grundgebühren für Strom, Wasser, Gas etc. drin stehen , bzw. weitere Gläubiger,

Wie kann ich mich absichern das ich das Grundstück lastenfrei übertragen bekomme?

mfg ronny
 
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madiewo

Hallo Ronny,
ist ganz einfach. Du lässt Dir im Kaufvertrag bestätigen, dass Du das Grundstück nur lastenfrei übernimmst. Setz Dich einfach mal mit dem Notar in Verbindung. Der erklärt Dir Deine Fragen bestimmt ausführlich. Schließlich bekommt der Notar für die Beurkundung auch sein Geld. Unter Umständen musst Du die eingetragenen Gläubiger befriedigen (Schulden bezahlen), aber das geht dann logischerweise vom Kaufpreis weg.
L.G.
Madiewo
 
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ronnystritzke

ja also bekomme das grundstück lastenfrei, die summe des finanzamtes wird durch mein kaufpreis gleichzeitig abgelöst. leider kann mir der notar nicht versichern das noch sonstige kosten wie strom, gas, wasser, grundsteuer o.ä. angefallen sind, da so etwas nicht im grundbuch verankert ist.
ich weis ja nicht wie die rechtslage ist aber eigentlich müsste doch der eigentümer der bis zum verkauf des grundstückes ist, die kosten dafür übernehmen bzw. müssten die unternehmen sich das geld bei dem eigentümer einklagen und nicht der neuerwerber oder?
ich mein der eigentümer hat ja wasser und strom verbraucht und nicht das grundstück....

mfg ronny
 
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madiewo

Hallo Ronny,
für die Kosten wie Strom usw. müsstest Du eigentlich nicht aufkommen. Es sind hierfür ja auch keine Belastungen im Grundbuch eingetragen.
Gruß
Madiewo
 
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ronnystritzke

Also habe mich erkundigt, auch bei einer Anwältin. Es gibt einen sogenannten Wirtschaftlichen Übergang, wenn der Notarvertrag unterschrieben ist und ich ins Grundbuch eingetragen bin. Alles was davor angefallen ist, wie Strom, Wasser etc. geht zu lasten der Alteigentümer und was danach kommt logischer Weise zu mir. Klingt also soweit alles ganz gut.

mfg ronny
 
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ronnystritzke

so habe demnächst einen notartermin wo auch gleich die Grundschuld mit bestellt wird, wie geht es danach weiter, wann darf ich aufs grundstück?

mfg ronny
 
Zuletzt aktualisiert 30.12.2024
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