K
krischaaan
Hallo.
Ich habe eine Neubauwohnung vom Bauträger gekauft. Diese wurde Anfang 2023 fertig.
Nun hat mir mein Mieter mitgeteilt, dass im Bad zwei Fliesen gebrochen sind.
Ich wollte meine Gewährleistung geltend machen... dann kam das:
es tut uns sehr leid. Aber nach Rücksprache mit der Bauleitung, muss ich Ihnen leider mitteilen das diese Risse in den Fliesen keine Gewährleistung ist.
Da aufgrund von bauphysikalischen Eigenschaften der Baustoffe, Risse in Bauteilen durch Schwinden, Kriechen etc. entstehen können.
Eine ausführlichere Beschreibung hierzu finden Sie in Ihrem Kaufvertrag unter dem Punkt Mängelrechte §4.
Mit diesem £4 können die ja jegliche Mängel einfach auf bauphysikalische Ursachen schieben.
Ist das so rechtens???
Danke und Grüße
Ich habe eine Neubauwohnung vom Bauträger gekauft. Diese wurde Anfang 2023 fertig.
Nun hat mir mein Mieter mitgeteilt, dass im Bad zwei Fliesen gebrochen sind.
Ich wollte meine Gewährleistung geltend machen... dann kam das:
es tut uns sehr leid. Aber nach Rücksprache mit der Bauleitung, muss ich Ihnen leider mitteilen das diese Risse in den Fliesen keine Gewährleistung ist.
Da aufgrund von bauphysikalischen Eigenschaften der Baustoffe, Risse in Bauteilen durch Schwinden, Kriechen etc. entstehen können.
Eine ausführlichere Beschreibung hierzu finden Sie in Ihrem Kaufvertrag unter dem Punkt Mängelrechte §4.
Mit diesem £4 können die ja jegliche Mängel einfach auf bauphysikalische Ursachen schieben.
Ist das so rechtens???
Danke und Grüße
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