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Moerfel22
Hallo zusammen,
wir haben vor gut zwei Jahren ein Grundstück gekauft wo mittlerweile auch die Baugenehmigung bewilligt ist und die ersten Spatenstiche erfolgt sind.
Erstmal zum Sachverhalt:
Das Grundstück ist 50m in einer Seitenstraße wo kein Kanal und Wasser gelegen hat.
Auf Nachfrage bei der Gemeinde, hieß es damals, das Grundstück gilt für Sie als erschlossen und es wurden auch schon jegliche Anschlussgebühren für das Grundstück erhoben.
Jetzt lief die Baugenehmigung aber unter §35 bauen im Außengebiet, was prinzipiell ja heißt, es ist kein offizielles Bauland und die Kanäle und Wasserleitung haben wir jetzt auch extra ans Grundstück legen lassen.
Jetzt die Frage, seid ihr der Meinung die Gemeinde muss uns die gezahlten kosten für das angeblich erschlossene Grundstück zurück zahlen, die sie ja schon erhoben haben?
Gruß Marvin
wir haben vor gut zwei Jahren ein Grundstück gekauft wo mittlerweile auch die Baugenehmigung bewilligt ist und die ersten Spatenstiche erfolgt sind.
Erstmal zum Sachverhalt:
Das Grundstück ist 50m in einer Seitenstraße wo kein Kanal und Wasser gelegen hat.
Auf Nachfrage bei der Gemeinde, hieß es damals, das Grundstück gilt für Sie als erschlossen und es wurden auch schon jegliche Anschlussgebühren für das Grundstück erhoben.
Jetzt lief die Baugenehmigung aber unter §35 bauen im Außengebiet, was prinzipiell ja heißt, es ist kein offizielles Bauland und die Kanäle und Wasserleitung haben wir jetzt auch extra ans Grundstück legen lassen.
Jetzt die Frage, seid ihr der Meinung die Gemeinde muss uns die gezahlten kosten für das angeblich erschlossene Grundstück zurück zahlen, die sie ja schon erhoben haben?
Gruß Marvin