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Mihaa96
Hallo zusammen,
Wir sind zur Zeit an einem Objekt dran, welches wir bereits besichtigt haben und auch schon einen Gutachtertermin hatten. Das Objekt passt für uns, ist in einem guten Zustand und preislich auch attraktiv.
Bei der nachfolgenden Finanzierungsberatung bei einem großen Finanzierungsvermittler erwähnte unser Finanzierungsberater einen Problematik, die wir bisher nicht auf dem Schirm hatten.
Das Grundstück setzt sich laut Tim-online und Grundbuch aus mehreren Flurstücken zusammen. Der Einfachheit halber habe ich eine Zeichnung angehängt. Flurstück 2 und 4 sind ein schmaler Streifen (ca. 1m breit), der die Flurstücke 1 und 3 von der Straße trennt. Laut Grundbuch gehören diese Flurstücke zum Eigentum, sind dort jedoch als Straße deklariert. Der Makler erwähnte, dass die Stadt bei Eigentümerwechsel von einem Vorkaufsrecht Gebrauch machen könnte.
Unser Finanzierungsberater sprach nun das Thema Zuwegung zum dahinter liegenden Flurstück 1 und 3 an. Falls die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch macht, wie ist dann die Zuwegung geregelt? Könnte es im schlimmsten Fall sein, dass man sein Grundstück nicht mehr erreicht?
Vielen Dank euch!
Wir sind zur Zeit an einem Objekt dran, welches wir bereits besichtigt haben und auch schon einen Gutachtertermin hatten. Das Objekt passt für uns, ist in einem guten Zustand und preislich auch attraktiv.
Bei der nachfolgenden Finanzierungsberatung bei einem großen Finanzierungsvermittler erwähnte unser Finanzierungsberater einen Problematik, die wir bisher nicht auf dem Schirm hatten.
Das Grundstück setzt sich laut Tim-online und Grundbuch aus mehreren Flurstücken zusammen. Der Einfachheit halber habe ich eine Zeichnung angehängt. Flurstück 2 und 4 sind ein schmaler Streifen (ca. 1m breit), der die Flurstücke 1 und 3 von der Straße trennt. Laut Grundbuch gehören diese Flurstücke zum Eigentum, sind dort jedoch als Straße deklariert. Der Makler erwähnte, dass die Stadt bei Eigentümerwechsel von einem Vorkaufsrecht Gebrauch machen könnte.
Unser Finanzierungsberater sprach nun das Thema Zuwegung zum dahinter liegenden Flurstück 1 und 3 an. Falls die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch macht, wie ist dann die Zuwegung geregelt? Könnte es im schlimmsten Fall sein, dass man sein Grundstück nicht mehr erreicht?
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