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Bintang
Wir stehen noch ganz am Anfang unseres Bauvorhabens und möchten gerne ein Grundstück kaufen. Zu dem Grundstück gehört ein Privatweg. Anteilig muss 1/4 der Verkehrsfläche dazu gekauft werden. Wir sind beim Kaufpreis pro m² etwas irritiert.
Im VerkFlBerG steht bei § 5 (Ankaufspreis und Bodenwertermittlung bei Verkehrsflächen; Entgelt für Dienstbarkeit) (1) Bei Verkehrsflächen beträgt der Kaufpreis 20 Prozent des Bodenwertes eines in gleicher Lage belegenden unbebauten Grundstücks im Zeitpunkt der Ausübung des Rechts nach § 3 Abs. 1 oder § 8 Abs. 2
Der Grundstückspreis für das Grundstück liegt bei 225,- Euro pro m² und der Anteil für die Verkehrsfläche des Privatweges bei 55,- pro m² (bei 20% läge der Kaufpreis 45,- Euro pro m² )
Frage: Muss sich der Verkäufer bei der Preisgestaltung bindend an den Paragraphen im VerkFlBerG halten oder kann er den Preis selber festlegen?
Bintang
Im VerkFlBerG steht bei § 5 (Ankaufspreis und Bodenwertermittlung bei Verkehrsflächen; Entgelt für Dienstbarkeit) (1) Bei Verkehrsflächen beträgt der Kaufpreis 20 Prozent des Bodenwertes eines in gleicher Lage belegenden unbebauten Grundstücks im Zeitpunkt der Ausübung des Rechts nach § 3 Abs. 1 oder § 8 Abs. 2
Der Grundstückspreis für das Grundstück liegt bei 225,- Euro pro m² und der Anteil für die Verkehrsfläche des Privatweges bei 55,- pro m² (bei 20% läge der Kaufpreis 45,- Euro pro m² )
Frage: Muss sich der Verkäufer bei der Preisgestaltung bindend an den Paragraphen im VerkFlBerG halten oder kann er den Preis selber festlegen?
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