C
criz79
Hallo,
der Makler hat mir angeboten, einen Vorvertrag abzuschließen. Daraus ergibt sich sozusagen ein Vorkaufsrecht. Er würde das Grundstück dann auch nicht erneut ausschreiben. Damit hätte ich sozusagen auch die Sicherheit, dass es mir nicht mehr weggeschnappt werden kann. Sollte ich mich dann aber trotzdem noch gegen den Kauf entscheiden (z. B. auf Grund eines negativen Bodengutachtens), ist dieser Vorvertrag juristisch nicht haltbar.
Wenn ich jetzt also tatsächlich vorab ein Bodengutachten in Auftrag gebe, wäre es doch absolut sinnvoll, sich über den Vorvertrag ein Vorkaufsrecht zu sichern, oder?! Bei positivem Ergebnis würde ich dann die Kaufoption ziehen und alles ist gut.
Ich habe jetzt übrigens ein Bodengutachten vorliegen von einem Baugebiet, das ca. 350m entfernt liegt. Das hat der Makler von der Gemeinde angefordert. Die verkaufen dort die Grundstücke. Ich fürchte nur, da lassen sich keine aussagekräftigen Rückschlüsse draus ziehen, weil die Verhältnisse dort bereits völlig anders sein könnten?! Wobei Aspekte wie Grundwasserspiegel oder Erdbebenzone sicher nicht von einem Meter auf den anderen so völlig unterschiedlich sein dürften. Abgesehen davon werde ich aus dem Gutachten nicht schlau. Es sind 5 Bohrungen vorgenommen worden (Kleinbohrung und Rammsondierung). Aus den Graphen und Diagrammen, die dargestellt sind, werde ich aber leider nicht schlau. Auf dem Gutachten steht aber die Adresse des Geologen. Dort könnte ich mir das Gutachten sicher erklären lassen, wenn das sinnvoll ist.
Mein Bestreben ist natürlich, unnötige Kosten zu vermeiden. Ich möchte aber auch auf keinen Fall am falschen Ende sparen. Da ich selber Neuling auf diesem Gebiet bin, vertraue ich auf das Wissen Fachkundiger, so wie ich sie hier im Forum glücklicherweise gefunden habe.
Gruß
Chris.
der Makler hat mir angeboten, einen Vorvertrag abzuschließen. Daraus ergibt sich sozusagen ein Vorkaufsrecht. Er würde das Grundstück dann auch nicht erneut ausschreiben. Damit hätte ich sozusagen auch die Sicherheit, dass es mir nicht mehr weggeschnappt werden kann. Sollte ich mich dann aber trotzdem noch gegen den Kauf entscheiden (z. B. auf Grund eines negativen Bodengutachtens), ist dieser Vorvertrag juristisch nicht haltbar.
Wenn ich jetzt also tatsächlich vorab ein Bodengutachten in Auftrag gebe, wäre es doch absolut sinnvoll, sich über den Vorvertrag ein Vorkaufsrecht zu sichern, oder?! Bei positivem Ergebnis würde ich dann die Kaufoption ziehen und alles ist gut.
Ich habe jetzt übrigens ein Bodengutachten vorliegen von einem Baugebiet, das ca. 350m entfernt liegt. Das hat der Makler von der Gemeinde angefordert. Die verkaufen dort die Grundstücke. Ich fürchte nur, da lassen sich keine aussagekräftigen Rückschlüsse draus ziehen, weil die Verhältnisse dort bereits völlig anders sein könnten?! Wobei Aspekte wie Grundwasserspiegel oder Erdbebenzone sicher nicht von einem Meter auf den anderen so völlig unterschiedlich sein dürften. Abgesehen davon werde ich aus dem Gutachten nicht schlau. Es sind 5 Bohrungen vorgenommen worden (Kleinbohrung und Rammsondierung). Aus den Graphen und Diagrammen, die dargestellt sind, werde ich aber leider nicht schlau. Auf dem Gutachten steht aber die Adresse des Geologen. Dort könnte ich mir das Gutachten sicher erklären lassen, wenn das sinnvoll ist.
Mein Bestreben ist natürlich, unnötige Kosten zu vermeiden. Ich möchte aber auch auf keinen Fall am falschen Ende sparen. Da ich selber Neuling auf diesem Gebiet bin, vertraue ich auf das Wissen Fachkundiger, so wie ich sie hier im Forum glücklicherweise gefunden habe.
Gruß
Chris.