Trennung Bauland/Gartenland

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A

amerikanerjan

Hallo zusammen,
unser aktuell im Kauf befindliches Grundstück (Unterlagen beim Notar) ist sehr groß, ca. 1047m². Aktuell sind im Geltungsbereich der Satzungsgrenze für unser Baugebiet ca. 644m² Grundstücksfläche und ca. 403m² private Grünfläche vermerkt.
Müssen/können wir das Grundstück von einem Vermesser offiziell vermessen lassen und dann teilen lassen vom Katasteramt oder wie funktioniert das? Rechnet sich das hinsichtlich Wasseranschlusskosten und Versickerungsfläche?
 
B

Bauexperte

Hallo,

Müssen/können wir das Grundstück von einem Vermesser offiziell vermessen lassen und dann teilen lassen vom Katasteramt oder wie funktioniert das? Rechnet sich das hinsichtlich Wasseranschlusskosten und Versickerungsfläche?
Was bezweckst Du denn damit oder einfacher gefragt, was möchtest Du erreichen?

Freundliche Grüße
 
M

mongobongo

Ich würde mich der Fragestellung gern anschließen. Wir haben ein Grundstück in Aussicht, mit einer ziemlich großen Pflanzfläche. Diese darf nicht bebaut werden. Wird auf diese Pflanzfläche die Wasser-/Abwasseranschlußgebühr fällig?
 
B

Bauherr1981

Wenn auf einem Grundstück gebaut wird, muss dieses sowieso vermessen werden. Dann werden solche Fragen zwangsläufig beantwortet. Daher stellt sich diese Frage nicht. Das mit dem Abwasser habe ich nicht verstanden. Das muss doch nur für Flächen bezahlt werden, die an den Kanal angeschlossen sind.
Gruß Heiner
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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