Fehler im detailliertem Grundriss seitens Bauträger

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D

Dean

Hallo Forum

Wir bauen mit einem Bauträger ein Reihenhaus. Verträge sind soweit alle unterschrieben und das Haus befindet sich im Bau...

Bei der Bemusterung wurden uns detaillierte Baupläne/Grundrisse von jeder Etage vorgelegt, die wir mit dem Geschäftsführer einzeln durchgegangen sind und mit unserer Unterschrift zur Ausführung freigegeben haben.

Im Keller ist in diesen Plänen eine Dämmung an der Kellerwand angebracht, die um den Flur herum geht. Sie soll verhindern, dass zu viel Wärme aus dem EG in den Keller eindringt. Nun hat man uns mitgeteilt, dass es sich bei der Dämmung um einen Fehler handelt, denn die Dämmung muss von uns und nicht vom Bauträger angebracht werden.

Da ich jetzt wegen einer Dämmung keinen Stress mit dem Bauträger haben möchte, würde es mich interessieren wie es denn rechtlich aussieht ? Bei der schriftlichen Baubeschreibung ist diese Dämmung als kostenpflichtige Zusatzleistung aufgeführt, bei den detaillierten Bauplänen die wir unterschrieben haben ist die Dämmung bereits inklusive...

Wie verbindlich sind diese Pläne ?

Vielen Dank schon mal....

Gruss

Dean
 
H

Häuslebauer40

Also nach meinem laienhaften Dafürhalten, sind immer die zuletzt unterschriebenen Pläne verbindlich. Die verbindliche Reihenfolge sollte eigentlich auch vertraglich festgelegt sein.
Bei uns stand die Reihenfolge der gültigen Unterlagen dezidiert im Werkvertrag, die wie folgt lautete:

- Angebot / Vorabpläne bei Unterzeichnung des Vertrages
- Bauantragsunterlagen / Bauplan
- Vorab-Werkpläne
- Bemusterungsprotokoll und -plan
- endgültiger Werkplan.

Immer wenn von uns etwas Neues in der o.g. Reihenfolge unterzeichnet wurde, war das vorhergehende Schall und Rauch. Nach jeder Änderung erhielten wir neue Werkpläne.

Am Ende galt dann der endgültige Werkplan in Verbindung mit dem Bemusterungsprotokoll und sonst nichts.
 
B

Bauexperte

Hallo Dean,

...
Im Keller ist in diesen Plänen eine Dämmung an der Kellerwand angebracht, die um den Flur herum geht. Sie soll verhindern, dass zu viel Wärme aus dem EG in den Keller eindringt. Nun hat man uns mitgeteilt, dass es sich bei der Dämmung um einen Fehler handelt, denn die Dämmung muss von uns und nicht vom Bauträger angebracht werden.
Erledigt ihr Trockenbau in Eigenleistung oder andere Gewerke?

Freundliche Grüße
 
D

Dean

Hallo,

danke für die Antworten...

Wenn es nach der Reihenfolge geht, sieht es so aus, dass wir erst die schriftliche Baubeschreibung unterschrieben haben. Die detaillierten Pläne haben wir ca. einen Monat später zur Unterschrift bekommen und da war die Dämmung mit eingezeichnet.

@Bauexperte...
In Eigenleistung machen wir nur Boden- und Wandbeläge, alles andere wird vom Bauträger erledigt (Schlüsselfertige Ausführung).

Gruss

Dean
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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