Antwort: Mit ziemlicher Sicherheit - ja.
Rechenbeispiel:
Verkehrswert neues Haus: 300.000
Eigenkapital Eigenkapital: 40.000
Beleihungsauslauf Bank 100 %
100% deshalb, weil das Eigenkapital für die Bau-/Erwerbsnebenkosten darauf geht und für die Ermittlung des Beleihungsauslaufes bankseitig noch ein Sicherheitsabschlag kalkuliert wird.
Verkehrswert elterliche Immobilie: 200.000
Damit wird der Beleihungswert bei rund 60% auslaufen und die Kondition verringert sich um rund 1%-Punkt.
Noch ein paar Überlegungen:
Sollten die Eltern noch in dem Elternhaus wohnen und auch die Eigentümer sein, müssen diese natürlich bei der Grundschuldbestellung mitwirken. Ein Wohnrecht müsste im Rang zurücktreten.
Die oben skizzierte "totale" Lösung ist aus Bankensicht sehr schön, weil für den Geldgeber überhaupt kein Risiko mehr besteht. Ist erst einmal auch die rechnerisch billigste Lösung, weil die Konditionen so an die Marktuntergrenze gedrückt werden können. Dafür sind aber auch beide Immobilien vollständig "enteignet". Für die Zukunft gibt es nun keinerlei Gestaltungsspielraum mehr.
Alternative Vorgehensweise: Die Beleihung auf dem neuen Haus fällt höher aus, ungefähr 80%. Dadurch ist der Zins moderat höher. Die restlichen 20% finanziert man dann ebenfalls erststellig auf dem elterlichen Haus. Das Darlehen ist bedeutend kleiner und kann mit einer hohen anfänglichen Tilgung und/oder Sondertilgungen schnell zurückgezahlt werden. Das Haus wird also wieder schnell lastenfrei.
Wichtig dabei ist, dass beide Darlehen getrennt behandelt werden und keine gegenseitige Verknüpfung stattfindet. So sichert man sich den finanziellen Spielraum. Und falls die Eltern noch im elterlichen Haus wohnen sollten, können die mit einem kleinen Darlehen auf ihrem Haus vermutlich auch ruhiger schlafen