Hallo,
ich möchte hier zwischen den verschiedenen Modellen der Konstellationen Bauherr, Vertrieb (Planer/Vermittler) und Bauunternehmen unterscheiden:
1. Komplettbauunternehmen - nach meinen Erfahrungen z.B. im Raum Thüringen häufigstes Modell
Hier sind Vertrieb und Bauunternehmen vereint, d.h. der Vertrag für alle wesentlichen Leistungen wird mit einem Unternehmen geschlossen, die Sicherheiten - soweit vorhanden - kommen vom Komplettbauunternehmen.
2. Vermittlung und Bauunternehmen getrennt
Bei diesem Modell ist entscheidend, inwieweit die Vermittlung in die Haftung geht bzw. verantwortlich zeichnet. Werden die verschiedenen Gewerke von eine Unternehmen als Ansprechpartner für den Bauherren erbracht (z.B einer Bau-GmbH) oder schließt der Bauherr nach Beratung durch den Vertrieb mehrere Einzelverträge mit den ausführenden Firmen? Dies ist ein ganz entscheidender Aspekt, daher muss auch hier unterschieden werden:
2 a) - Vertrag mit einem BU
Dann sollten die Sicherheiten auch aus einer Hand kommen, Bauherren haben für die Bau- und Gewährleistungszeit nur einen Ansprechpartner. Richtig ist, wie Bauexperte beschrieben hat, dass der Vertrieb flexibler in der Auswahl der/des Bauunternehmens ist. Ein weiterer Grund der Trennung ist mitunter: sollte einmal dass Bauunternehmen insolvent gehen, kann der Vertrieb weiter bestehen bleiben - und umgekehrt.
2 b) - Vertrag mit mehreren Firmen (dies entspricht auch im Wesentlichen dem Fall, wenn ein Bauherr einen Architekten beauftragt, der neben der Planung auch Angebote einholt und Vorlagen für Bauverträge zwischen Bauherr und Firmen erarbeitet).
Bei diesem Modell ist eine gute Bauleitung von entscheidender Bedeutung. Ebenso wichtig ist, die einzelnen Angebote und deren Vollständigkeit beurteilen zu können. Die Schnittpunkte zwischen den einzelnen Gewerken müssen klar benannt sein, ansonsten läuft man Gefahr, mit Nachträgen überschüttet zu werden.
Die Trennung der Aufträge hat auch Einfluss auf die Gewährleistung: Liegt eine Schaden vor, geht es zunächst darum, wer dafür verantwortlich ist - in der Regel die anderen. Bei manchen Schäden (Schimmel z.B.) ist dies nicht leicht zu beweisen, woran es wirklich liegt.
Alle Modelle haben Vor- und Nachteile. Während beim Modell 1 für den Bauherren am wenigstens Einfluss bei der Wahl der ausführenden Firmen und mitunter auch Materialien besteht, ist die Einflussnahme beim Modell 2 b) zwar groß, es setzt aber eine besonders gute Bauleitung/Koordination und Fachkompetenz voraus. Aus meiner Sicht nur zu empfehlen, wenn Bauherren großes Vertrauen in die Baubetreuer/Planer haben oder selber über entsprechende Fachkompetenz verfügen.
Die Hinzuziehung einer juristischen Beratung zum Vertrag ist sicher sinnvoll. Aus meiner Erfahrung haben die Bauherren oftmals eine Einschätzung erhalten, wie der Interessenausgleich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer verteilt ist und wie die Sicherheiten einzuschätzen sind - im Extremfall, ob sittenwidrige oder unwirksame Vereinbarungen getroffen würden. Die Vollständigkeit der Angebote wurde selten bewertet.
Den Hinweis von Bauexperte, nicht allein die Zahl unten rechts im Vertragsangebot zu vergleichen, kann ich nur bekräftigen.
Eine vorangegangene Insolvenz eines Unternehmens wäre auch für mich kein Ausschlusskriterium. Wichtiger sollte sein, ob wesentliche Sicherheiten vorhanden sind - die Baufertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaften einzufordern, empfehle ich dringend.