K
Krolock
Bau Einfamilienhaus, Waseranschluß, Drainage, Versickerung...
Unser Tiefbauer hat ein Pauschalvertrag mit uns abgeschlossen. Nach nicht ganz der Hälfte der Arbeiten haben wir zwei Abschlagsrechnungen gesamt 45 % der Pauschalsummen gezahlt. Das war im November, dann hat er die Arbeiten von März bis Anfang April fortgeführt und dann einfach unfertig eingestellt. Da es Mängel gibt und er vertragsbrüchig wurde, mußten wir ihn im Mai kündigen. Darauf folgte eine Schlussrechnung die wir nicht zahlten da nennen wir es mal Abrechnungsbetrung, Diebstahl, in nachhinein erfundene "Zusatzaufträge". Er verweigert die Abnahme da er bereits angeblich im November die Arbeiten abgenommen wurden. Später schrieb er "durch Gebrauch", des Rohbaus wir hatten da Richtfest -Haus war erst 8 Monate später fertig und dann auch der Einzug.
Muß er eine Abnahme machen, wie sie von mir verlangt wird? Das Gericht hat seine Klage angenommen und ist auf unseren Antrag auf Ablehnung mangels Abnahme nicht eingegangen und auch in der ersten Verhandlung spielte die Abnahme vor Fertigstellung des Gewerks erstmal keine Rolle. Lt. VOB ist die Schlussrechnung fällig wenn eine Abnahme gemacht wurde...
Unser Tiefbauer hat ein Pauschalvertrag mit uns abgeschlossen. Nach nicht ganz der Hälfte der Arbeiten haben wir zwei Abschlagsrechnungen gesamt 45 % der Pauschalsummen gezahlt. Das war im November, dann hat er die Arbeiten von März bis Anfang April fortgeführt und dann einfach unfertig eingestellt. Da es Mängel gibt und er vertragsbrüchig wurde, mußten wir ihn im Mai kündigen. Darauf folgte eine Schlussrechnung die wir nicht zahlten da nennen wir es mal Abrechnungsbetrung, Diebstahl, in nachhinein erfundene "Zusatzaufträge". Er verweigert die Abnahme da er bereits angeblich im November die Arbeiten abgenommen wurden. Später schrieb er "durch Gebrauch", des Rohbaus wir hatten da Richtfest -Haus war erst 8 Monate später fertig und dann auch der Einzug.
Muß er eine Abnahme machen, wie sie von mir verlangt wird? Das Gericht hat seine Klage angenommen und ist auf unseren Antrag auf Ablehnung mangels Abnahme nicht eingegangen und auch in der ersten Verhandlung spielte die Abnahme vor Fertigstellung des Gewerks erstmal keine Rolle. Lt. VOB ist die Schlussrechnung fällig wenn eine Abnahme gemacht wurde...