Bodengutachten: wer kann dies bestmöglich beurteilen

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Teufelchen1985

Hallo zusammen,

mein Lebensgefährte und ich wollen in diesem Jahr ein Haus in einem Neubaugebiet bauen. Das Grundstück ist reserviert und der Verkäufer ließ eine altlasten- und baugrundrechnische Untersuchung für das gesamte Gebiet ausführen. Diese liegt uns auch vor.

Bzgl. dem Hauses lassen wir uns im Moment 2 Angebote unterbreiten:
- ein im Nebenort ansäßiger und empfohlener GU
- ein im Ort ansäßiger und empfohlener Architekt

Nun stellt sich für mich die Frage, ob beide Parteien die Untersuchungsergebnisse bezogen auf die evtl. entstehenden Mehrkosten entsprechend deuten können und dann auch entsprechend verantwortlich sind, falls Mehrkosten anfallen. Oder ob es vielleicht sinnvoll ist bereits jetzt mit Hilfe der Untersuchungsergebnisse an einen Tiefbauer heranzutreten und ein Angebot einzufordern?

Wäre es vielleicht auch sinnvoll ein separates Bodengutachten für unser Grundstück erstellen zu lassen? oder reicht diese Untersuchung ? Dabei wurden auf einer Fläche von 2.628 qm (wovon 405 qm auf unser Grundstück entfallen) 12 Einstiche durchgeführt.

Lieben Dank
Teufelchen
 
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TylerDurden

Steht im Gutachten eine Gründungsempfehlung? Falls ja werden GU und Architekt etwas entsprechendes einplanen, müssen sie auch wenn sie zum Zeitpunkt der Planung Kenntnis vom Gutachten hatten.
 
B

Bauexperte

Guten Morgen,

mein Lebensgefährte und ich wollen in diesem Jahr ein Haus in einem Neubaugebiet bauen. Das Grundstück ist reserviert und der Verkäufer ließ eine altlasten- und baugrundrechnische Untersuchung für das gesamte Gebiet ausführen. Diese liegt uns auch vor.
Wo in NRW liegt das Grundstück?

Bzgl. dem Hauses lassen wir uns im Moment 2 Angebote unterbreiten:
- ein im Nebenort ansäßiger und empfohlener GU
- ein im Ort ansäßiger und empfohlener Architekt

Nun stellt sich für mich die Frage, ob beide Parteien die Untersuchungsergebnisse bezogen auf die evtl. entstehenden Mehrkosten entsprechend deuten können und dann auch entsprechend verantwortlich sind, falls Mehrkosten anfallen.
Dieses Gutachten des Verkäufers bezieht sich rein auf die Errichtung der Planstraßen im Baugebiet; einzelne Parzellen können dem Inhalt entsprechen, müssen es aber nicht. Insofern tendiert die Haftung beider Anbieter für ein einzelnes Grundstück gegen Null; es sei denn, aus den einzelnen Meßpunkten gehen Hinweise auf massive Bodenschwierigkeiten hervor.

Wäre es vielleicht auch sinnvoll ein separates Bodengutachten für unser Grundstück erstellen zu lassen? oder reicht diese Untersuchung ? Dabei wurden auf einer Fläche von 2.628 qm (wovon 405 qm auf unser Grundstück entfallen) 12 Einstiche durchgeführt.
Ich würde nie ohne ein Bodengutachten bezogen auf das einzelne Grundstück bauen; die Haftung ist im worste case heftig. Auch wenn die 12 Messpunkte vordergründig unbelastet erscheinen mögen, "kann" an Deinem Grundstück ein Bodenaustausch erforderlich sein oder eine Wasserader quer durch das Baufenster laufen oder, oder ....

Damit beantwortet sich auch die Frage nach der Beauftragung eines Tiefbauers.

Freundliche Grüße
 
Y

ypg

Hallo Teufelchen,
Mir wurde es auch so erklärt (was ich schlüssig finde), dass der Häuslebauer sich bei späteren Schäden immer auf das fehlende Bodengutachten beziehen kann, welches in der Verantwortung von Bauherrenseite steht. Somit muss er für die Schäden nicht haften. Liegt ein Bodengutachten vor, wo drei Bohrungen genau dort gemacht werden, wo Eure Bodenplatte liegt, kann und muss sich der Bauunternehmer darauf einstellen und später auch haften.
 
C

Chris82

Hallo, also wir haben ein Bodengutachten für das Grundstück machen lassen. Zwei Bohrungen á 8 Meter und zwei Bohrungen á 4 Meter, jeweils in den Ecken des geplanten Hauses. Auf Grundlage der darin stehenden Gründungsempfehlung und der vorliegenden Bodenschichten wurde uns ein Mehrpreis (als Festpreis) zu den Inklusivleistungen für die Bodenarbeiten genannt. Dieser Mehrpreis basiert auf dem Angebot des Tiefbauers der für den GU arbeitet und ist fast 5 stellig. 12 Bohrungen halte ich für etwas übertrieben. Was der GU bzw. Tiefbauer sich als Klausel vorhält, ist unvorhergesehenes auf Felsschichten stoßen (was laut unserem Bodengutachten nicht zu erwarten ist) und daher eher eine Pro forma Klausel ist.

Was wir als Vorteil darin sehen ein Bodengutachten direkt für unser Grundstück (für die Gegend an sich hätte es auch ein allgemeines gegeben) gemacht zu haben?
- Wir können vorher einen festen Aufpreis verhandeln der unter normalen Umständen nicht überschritten werden darf.
- Wenn das Gebäude aufgrund einer fehlerhaften statischen Berechnung oder whatever in den Grund absackt, können wir uns klar auf Planungsfehler des GU berufen, da wir ihm ja extra ein Bodengutachten vorgelegt haben und dieser nicht mit Annahmen rechnen musste.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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