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majestix
Hallo zusammen,
wir dürfen laut Baugenehmigungsfreistellung gemäß §67 Bauordnung NRW mit dem Bau unsere Einfamilienhaus beginnen. In dem Schreiben der Gemeinde steht drin, dass ich meine direkten Nachbarn vor Baubeginn informieren sollte.
Welche Unterlagen würdet Ihr dem Nachbar geben? Und reichen die Pläne im DinA4 Format aus?
Ich selber hatte an folgende Unterlagen gedacht:
- Mitteilung der Gemeinde bezgl. §67 Bauordnung NRW
- Grundgrissplan mit Ansichten und Schnitt(DinA4)
- nicht amtlicher Lageplan (DinA4)
- Berechnungen des Maßes der baulichen Nutzung
- Ermittlung der Abstandsflächen nach § 6 Bauordnung NRW
- Berechnung des Umbauten Raums (wobei auf dem Blatt auch die geplanten Herstellungskosten berechnet sind). Bin der Meinung, dass mein Nachbar das nicht wissen muss?
- Ermittlung der Wohn- und Nutzfläche
- evtl. Flurkarte
Gruß
wir dürfen laut Baugenehmigungsfreistellung gemäß §67 Bauordnung NRW mit dem Bau unsere Einfamilienhaus beginnen. In dem Schreiben der Gemeinde steht drin, dass ich meine direkten Nachbarn vor Baubeginn informieren sollte.
Welche Unterlagen würdet Ihr dem Nachbar geben? Und reichen die Pläne im DinA4 Format aus?
Ich selber hatte an folgende Unterlagen gedacht:
- Mitteilung der Gemeinde bezgl. §67 Bauordnung NRW
- Grundgrissplan mit Ansichten und Schnitt(DinA4)
- nicht amtlicher Lageplan (DinA4)
- Berechnungen des Maßes der baulichen Nutzung
- Ermittlung der Abstandsflächen nach § 6 Bauordnung NRW
- Berechnung des Umbauten Raums (wobei auf dem Blatt auch die geplanten Herstellungskosten berechnet sind). Bin der Meinung, dass mein Nachbar das nicht wissen muss?
- Ermittlung der Wohn- und Nutzfläche
- evtl. Flurkarte
Gruß
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