Zahlungsplan, Tipps und Hinweise

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Vit84

Vit84

Hallo Gemeinde,

mir liegt aktuell ein Angebot vor mit folgendem Zahlungsplan:

1) Abgabe Bauantrag 10,0 %
abzüglich 5% Sicherheitseinbehalt für die rechtzeitige Herstellung
des Werkes ohne wesentliche Mängel (§ 632a Baugesetzbuch)
2) Fertigstellung Bodenplatte 15,0 %
3) Fertigstellung Decke EG 15,0 %
4) Fertigstellung Rohbau einschließlich Dachstuhl 10,0 %
5) Fertigstellung Dachdeckerarbeiten 7,0 %
6) Fertigstellung Fenstermontage ohne Fensterbänke 7,5 %
7) Fertigstellung Außenputz 1. Lage 5,0 %
8) Fertigstellung Rohinstallation Sanitär- und Elektroarbeiten 12,0 %
9) Fertigstellung Innenputz, Fußbodenheizung und Estrich 13,0 %
10) Fertigstellung Innentüren 3,0 %
11) Fertigstellung Außenputz 2. Lage 2,5 %
12) Abnahme und Übergabe an Bauherren, Auszahlung des Einbehaltenen aus 1)
Rate für Tiefenbohrung Summe: ………………………………………….. wird nach Leistungserbringung in
Rechnung gestellt und mit der 8. Rate laut Zahlungsplan verrechnet.
Nachträge werden zur Zahlung fällig, wenn die Ausführung erfolgt ist.

Mich würde es interessieren was ihr dazu sagt. Wäre für jeden Tipp und Hinweis dankbar.
 
B

Bauexperte

Hallo,

mir liegt aktuell ein Angebot vor mit folgendem Zahlungsplan:

1) Abgabe Bauantrag 10,0 %
abzüglich 5% Sicherheitseinbehalt für die rechtzeitige Herstellung
des Werkes ohne wesentliche Mängel (§ 632a Baugesetzbuch)
Realer Einbehalt oder gewährleistet durch Bankbürgschaft?

2) Fertigstellung Bodenplatte 15,0 %
3) Fertigstellung Decke EG 15,0 %
4) Fertigstellung Rohbau einschließlich Dachstuhl 10,0 %
5) Fertigstellung Dachdeckerarbeiten 7,0 %
6) Fertigstellung Fenstermontage ohne Fensterbänke 7,5 %
7) Fertigstellung Außenputz 1. Lage 5,0 %
8) Fertigstellung Rohinstallation Sanitär- und Elektroarbeiten 12,0 %
9) Fertigstellung Innenputz, Fußbodenheizung und Estrich 13,0 %
10) Fertigstellung Innentüren 3,0 %
11) Fertigstellung Außenputz 2. Lage 2,5 %

12) Abnahme und Übergabe an Bauherren, Auszahlung des Einbehaltenen aus 1)
Rate für Tiefenbohrung Summe: ………………………………………….. wird nach Leistungserbringung in
Rechnung gestellt und mit der 8. Rate laut Zahlungsplan verrechnet.
Nachträge werden zur Zahlung fällig, wenn die Ausführung erfolgt ist.
Abgesehen davon, daß der Textbaustein noch geändert werden müßte - Tiefenbohrung - würde ich den Sicherheitseinbehalt erst dann freigeben, wenn das BV - ohne grobe Mängel - zur Übergabe bereit ist; also nach Rate 11 und nicht vorher.

Im Großen und Ganzen kann ich keine Haken am Zahlungsplan erkennen, die Gewichtung der einzelnen Zahlungsschritte ist ebenfalls fair für beide Seiten.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Vit84

Vit84

Ok, Dank an Bauexperte....
was ist mit den anderen Experten?? Keiner eine Meinung dazu????
Würde mich freuen....
 
Zuletzt aktualisiert 02.01.2025
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